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Vorlage - 185/2018  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation sowie Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst für das Jahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:38.06.30
Federführend:38 Rettungsdienst   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen Vorberatung
26.11.2018 
16. Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
06.12.2018 
20. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
13.12.2018 
21. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 185/2018 - Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 1 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 2 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 3 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 4 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 5 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 6 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  
Anlage 7 zur Satzung und Gebührenkalkulation 2019 für den Rettungsdienst  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Kreistag nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 zur Kenntnis und beschließt die Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst vom 14.12.2018.

 

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung:

 

Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes für die Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnung zuständig. Die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes aufgestellt. Zur Ermittlung der Plankosten wurde der Haushaltsplan 2018 und die Kostenplanung für 2019 herangezogen. Die zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.

 

Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2019:

 

Kostenträger

Gebühr 2018

(ohne Ausgleich)

Gebühr 2018

(mit Ausgleich)

Gebühr 2019

(mit Ausgleich)

Veränderung

RTW

667,03 €

635,00 €

710,00 €

+ 75,00 €

KTW

186,45 €

158,00 €

150,00 €

- 8,00 €

KTW km-Gebühr

1,99 €

1,67 €

1,77 €

+ 0,10 €

NEF

465,03 €

416,00 €

469,00 €

+ 53,00 €

Notarztpauschale

360,86 €

358,00 €

422,00 €

+ 64,00 €

 

Die Rechnungsprüfung hat gegen die Gebührenkalkulation 2019 keine Einwendungen erhoben.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Kreis Soest akzeptiert die Gebührenkalkulation für 2019 dem Grunde nach. Hinsichtlich der Berücksichtigung der Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter wird kein Einvernehmen erzielt. Aus Sicht der Kostenträger besteht zu den Kosten für die Aus- und Fortbildung der Notfallsanitäter landesweit ein Vorbehalt hinsichtlich der Tragfähigkeit der Kostenrefinanzierungsverpflichtung - auf den die Vertreter der Krankenkassen hingewiesen haben.

 


Sachdarstellung:

 

Der Kreis Soest ist Träger des Rettungsdienstes. Zur Finanzierung dieser Kosten kann er Benutzungsgebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erheben. Die Höhe der Gebühren ist dabei regelmäßig durch eine entsprechende Kalkulation zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum darf maximal drei Jahre betragen. Im Regelfall werden die Gebühren für jeweils ein Kalenderjahr kalkuliert.

 

Die Gebührenkalkulation basiert gem. § 14 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) auf dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan.

 

Insgesamt sind für das Jahr 2019 Kosten in Höhe von 21.516.795,61 Euro kalkuliert worden. Verglichen mit den für das Jahr 2018 kalkulierten Kosten ergibt sich eine Kostensteigerung von 880.968,49 Euro.

 

Die Plankosten 2019 wurden auf der Grundlage des Haushaltsplans für 2018 und der Planung für 2019 ermittelt. Genauere Informationen zu den einzelnen Ansätzen können der "Satzung und Gebührenkalkulation 2019" entnommen werden.

 

Besonderheiten

Auf tragende Besonderheiten soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

-       auf Grundlage des aktuell gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes

-       Leitstelle:

4 zusätzliche Disponenten (im Vorgriff auf das Gutachten Leitstelle haben die Verbände der Krankenkassen zugestimmt)

-       Rettungsdienst:

-       RTW (Ausweitung des 12h RTW in Erwitte auf 7 Tage die Woche; Werl ein zusätzlicher 12h RTW; Reservevorhaltung ein zusätzlicher RTW)

-       Ausweitung KTW (Verbesserung der Hilfsfrist, Entlastung der RTW zur Vermeidung von Duplizitäten, hohe Steigerung der Einsatzzahlen) bei stabiler KTW-Grundgebühr und KTW km-Gebühr

-       Personal: 21 Mitarbeiter für den Bereich RTW/KTW, drei zusätzliche Stellen in der Verwaltung/Sonderfunktionen, zwei Praxisanleiter für die NFS-Ausbildung

-       Ein zeitnaher Abbau von Überschüssen aus den Jahren 2015 bis 2017 (1.636.898,65 Euro)

-       Ein zeitnaher Abbau von Defiziten aus dem Jahr 2016 (10.898,65 Euro)

-       Weiterhin hohe Einsatzzahlen in allen Bereichen

-       Notfallsanitäter-Ausbildung

Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation sind für die Notfallsanitäter-Ausbildung (beginnend im vierten Quartal 2016) für drei Auszubildende aus 2016, fünf Auszubildende in 2017 (beginnend im vierten Quartal 2017), sechs Auszubildende in 2018 (beginnend im vierten Quartal 2018) und sechs weitere Auszubildende in 2019 (beginnend im vierten Quartal 2019) und für die Ausbildung der RA zu Notfallsanitätern 765.163,15 Euro eingeplant. Auf Seiten der Verbände der Krankenkassen besteht zu den Kosten für die Aus- und Fortbildung der Notfallsanitäter landesweit ein Vorbehalt hinsichtlich der Tragfähigkeit der Kostenrefinanzierungsverpflichtung, auf den die Vertreter der Krankenkassen hinweisen.

 

Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2019 sind unberücksichtigt:

Leitstelle:

Das Gutachten „Leitstelle“ war – zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2019 im Hinblick auf weitere Stellen noch nicht endgültig mit den Verbänden der Krankenkassen verhandelt. Die im Oktober 2018 zusätzlich verhandelten Stellen sind in der Betriebskostenabrechnung 2019 zu berücksichtigen und führen dort (über die ILV Leitstelle im GesamtBAB) zu einem Defizit bei den Kostenträgern „RTW“, „KTW-Grundgebühr“ und „NEF“, das in den vier Folgejahren auszugleichen ist.

 

Rettungsdienst:

Zum 31.12.2018 haben alle Krankenhäuser die Notarztverträge gekündigt. Entsprechende Verhandlungen mit den Krankenhäusern und den Verbänden der Krankenkassen sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Voraussichtlich erhöhen sich die Kosten um insgesamt 378.000 Euro. Dieses führt zu einem Defizit beim Kostenträger „Notarztpauschale“ in der Betriebskostenabrechnung 2019, das ebenfalls in den vier Folgejahren auszugleichen ist.

 

Die für das Jahr 2019 zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.

 

Gebührentarife 2019

Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2019:

 

Kostenträger

Gebühr 2018

(ohne Ausgleich)

Gebühr 2018

(mit Ausgleich)

Gebühr 2019

(mit Ausgleich)

Veränderung

RTW

667,03 €

635,00 €

710,00 €

+ 75,00 €

KTW

186,45 €

158,00 €

150,00 €

- 8,00 €

KTW km-Gebühr

1,99 €

1,67 €

1,77 €

+ 0,10 €

NEF

465,03 €

416,00 €

469,00 €

+ 53,00 €

Notarztpauschale

360,86 €

358,00 €

422,00 €

+ 64,00 €

 

RTW

Beim Kostenträger RTW fallen Kosten für die Ausweitung des 12h RTW in Erwitte auf 7 Tage die Woche, Kosten für einen zusätzlichen 12h RTW in Werl und Kosten für die Reservevorhaltung eines zusätzlichen RTW’s an. Hinzu kommen Kosten für zusätzliche Mitarbeiter und Kosten für die tarifliche Eingruppierung der Notfallsanitäter. Durch den Ausgleich von Überschüssen aus Vorjahren bei sinkenden Einsatzzahlen kann die Gebührenerhöhung abgefedert werden.

 

KTW

Für den Kostenträger KTW führt die Ausweitung im Bereich KTW (Verbesserung der Hilfsfrist, Entlastung der RTW zur Vermeidung von Duplizitäten) aufgrund der hohen Steigerung der Einsatzzahlen und einem hohen Ausgleich von Überschüssen aus Vorjahren zur Senkung der Gebühr um 8,00 Euro.

 

KTW km-Gebühr

Für die KTW km-Gebühr kann durch den Ausgleich von Überschüssen aus Vorjahren die Gebührensteigerung moderat gehalten werden.

 

NEF

Beim Kostenträger NEF führen sinkende Einsatzzahlen zu steigenden Gebühren, die durch den hohen Ausgleich von Überschüssen aus Vorjahren abgemildert werden.

 

Notarztpauschale

Beim Kostenträger Notarztpauschale führen sinkende Einsatzzahlen zu steigenden Gebühren.

 

Gegen die Gebührenkalkulation 2019 hat die Rechnungsprüfung keine Einwendungen erhoben.

 

Die Änderung der Gebührensatzung, die Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 sowie die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 wurden den Vertretern der Krankenkassen (Kostenträger) am 03.08.2018 zugesandt. Sie haben am 10.10.2018 schriftlich mitgeteilt, dass die Betriebskostenabrechnung 2017 und die Gebührenkalkulation 2019 zur Kenntnis genommen und bewertet wurden. Die Unterlagen sind transparent und nachvollziehbar. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Kreis Soest akzeptiert die Gebührenkalkulation für 2019 dem Grunde nach. Hinsichtlich der Berücksichtigung der Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter wird kein Einvernehmen erzielt. Aus Sicht der Kostenträger besteht zu den Kosten für die Aus- und Fortbildung der Notfallsanitäter landesweit ein Vorbehalt hinsichtlich der Tragfähigkeit der Kostenrefinanzierungsverpflichtung - auf den die Vertreter der Krankenkassen hingewiesen haben.