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Der Kreistag beschließt
•allgemeine KreisumlageHebesatz 38,59 % •JugendamtsumlageHebesatz 20,22 %
die Zielvereinbarung zwischen dem Kreistag und der Landrätin des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018.
Zusammenfassung
In dieser Vorlage werden die allgemeinen Daten zum am 19. Oktober 2017 eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 zusammengefasst. Zwischenzeitlich haben sich einige Änderungsvorschläge ergeben, unter anderem aufgrund neuer Erkenntnisse zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (Schlüsselzuweisungen) sowie zur Landschaftsverbandsumlage. Darüber hinaus können sich weitere Änderungen aus den weiteren Haushaltsberatungen der Fachausschüsse sowie der Fraktionen ergeben.
Die bisher bekannten und ggf. noch von den Fachausschüssen und Fraktionen eingehenden Änderungsvorschläge werden seitens der Verwaltung bis zum 4. Dezember 2017 erwartet, umgehend in einer Änderungsliste zusammengetragen und spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 7. Dezember 2017 als Tischvorlage vorgelegt.
Nach den Bestimmungen des Umlagengenehmigungsgesetzes (§ 55 KrO) ist der Kreistag verpflichtet, über in den Stellungnahmen der Städte und Gemeinden geäußerte Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Der Kreis hat den Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis und dessen Begründung mitzuteilen.
Die Städte und Gemeinden haben mit Schreiben datiert vom 11. Oktober 2017 eine „Stellungnahme der Städte und Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung zur Aufstellung des Kreishaushaltes 2018“ abgegeben.
1. Allgemeines
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit §§ 75 ff. GO NRW am 17.Oktober 2017 vom Kämmerer aufgestellt und von der Landrätin bestätigt.
Der Entwurf sieht für das Haushaltsjahr 2018
im Ergebnisplan den Gesamtbetrag der Erträge mit399.092.918 EUR den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit404.577.637 EUR
im Finanzplan den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit391.962.777 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit385.110.421 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit mit 25.278.164 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit mit 44.378.061 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit 12.317.673 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit 2.699.641 EUR
vor.
Der Ergebnisplan 2018 ist damit mit rd. 5,5 Mio. EUR nicht ausgeglichen.
Die Ausgleichsrücklage wies mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 eine Summe von über 50 Mio. Euro aus und wurde regelmäßig durch eine nicht aufwandsdeckende Kreisumlagegestaltung und negative Einflüsse (z.B. durch außerplanmäßige Wertveränderungen) geschmälert. Der Jahresfehlbetrag 2018 soll fiktiv durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Das Jahresergebnis 2016 liegt noch nicht vor – es wird derzeit von einem in etwa ausgeglichenen Jahresergebnis ausgegangen. Unter dieser Annahme sowie einer planmäßig verlaufenden Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr 2017 wird die Ausgleichsrücklage beim derzeitigen Planungsstand zum Ende des Haushaltsjahres 2018 aufgezehrt sein. Eine Abfederung unvorhersehbarer Verschlechterungen bei dem Eintritt von Risiken ist somit nicht mehr möglich.
Zur inhaltlichen und finanzpolitischen Ausrichtung des Haushalts 2018 wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushaltsentwurf hingewiesen.
Der Kreiskämmerer hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 in der Kreistagssitzung am 19. Oktober 2017 einschließlich aller Anlagen eingebracht und dem Kreistag zur Beratung übergeben.
2. Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf 2018
Vorbemerkungen zur Haushaltssatzung
Die in der vorliegenden Vorlage verwendeten Daten beziehen sich auf den am 19. Oktober 2017 in den Kreistag eingebrachten Entwurf des Haushaltes 2018. Allein aus der zwischenzeitlich veröffentlichten so genannten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 (Schlüsselzuweisungen) und damit verbundenen weiteren Erkenntnissen zur Bemessung der Landschaftsverbandsumlage werden sich noch Änderungen ergeben. Sollten die Zahlbeträge der Kreisumlagen gemäß Entwurf beibehalten werden, ergäben sich daraus aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen geringere Hebesätze. Bei Beibehaltung der Hebesätze ergäben sich entsprechend höhere Erträge aus gestiegenen Zahlbeträgen der Kreisumlagen (allgemeine Kreisumlage und Jugendamtsumlage).
Aus den laufenden Haushaltsberatungen können sich weitere Anpassungsbedarfe ergeben. Zudem ist über Einwendungen in Stellungnahmen der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom Kreistag zu befinden.
Die Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen, aus den Fraktionen sowie aus der Verwaltung gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung werden derzeit zusammengetragen. Aufgrund der bei Erstellung der vorliegenden Vorlage andauernden Gespräche kann die Änderungsliste „Zusammenstellung der Änderungsvorschläge“ nicht mit der Einladung zum Kreisausschuss versandt werden, sondern wird spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 7. Dezember 2017 als Tischvorlage vorgelegt. Ein Vorab-Versand per Mail ist vorgesehen.
2.1Ergebnisplan - Allgemeine Kreisumlage
2.1.1GFG 2018
Dem Entwurf der Haushaltssatzung liegt die so genannte Simulationsrechnung des GFG 2018 vom 24. Juli 2017 zugrunde. Die zwischenzeitlich eingetroffene Modellrechnung vom 24. Oktober 2017 erschien nach der Aufstellung der Haushaltssatzung vom 17. Oktober 2017 und konnte nicht mehr im Entwurf berücksichtigt werden. Demnach erhält der Kreis Soest mit rund 42,9 Mio. EUR rund 250 Tausend EUR mehr Schlüsselzuweisungen als in der Simulationsrechnung prognostiziert. Aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen steigt die LWL-Umlage bei gleich bleibendem Hebesatz um rd. 280.000 EUR.
Umlagegrundlagen 2017= 386.976.131 EUR Umlagegrundlagen 2018 (Simulationsrechnung)= 416.616.883 EUR Umlagegrundlagen 2018 (Modellrechnung)= 418.078.324 EUR
Zahlbetrag 2017= 160.763.347 EUR Zahlbetrag 2018 (Entwurf)= 160.763.347 EUR
Hebesatz 2017= 41,54%
Damit wird im Entwurf von einem geringeren Hebesatz 2018 gegenüber dem Vorjahr ausgegangen.
2.1.2Landschaftsverbandsumlage
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in seiner Einleitung der Benehmensherstellung mit Datum vom 27. Juli 2017 angekündigt, den Hebesatz der Landschaftsumlage von 17,4 % um deutliche 1,2 %-Punkte auf nunmehr 16,2 % zu reduzieren. Begründet wird diese deutliche Reduzierung mit einer außergewöhnlichen Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel, die mit moderateren Aufwandssteigerungen im Bereich der LWL-Behindertenhilfe als in den Vorjahren und verbesserten sonstigen Erträgen zusammentrifft. Ausführliche Informationen sind dem Vorbericht des Haushaltsentwurfes, S. E-16, zu entnehmen. Diese Planungsbasis liegt dem vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2018 des Kreises Soest zugrunde, nach der sich der vom Kreis Soest zu tragende Anteil an der LWL-Umlage um rd. 450.000 EUR gegenüber dem Vorjahr auf nun 74,2 Mio. EUR erhöht.
Anfang November wurde dann noch ein weiteres Papier mit neuen Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsplanentwurfes 2018 als Besprechungsgrundlage für die Zusammenkunft der Hauptverwaltungsbeamten und Kämmerer der Mitgliedskörperschaften am 07. und 09.11.2017 übersandt. In diesem Papier geht der LWL aufgrund der aktuellen Daten der Modellrechnung zum GFG nur noch von einem Hebesatz von 16,0% aus. Legt man diesen neuen Hebesatz zugrunde, ergäbe sich für den Kreis Soest gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf 2018 eine Entlastung von rd. 640.000 EUR. Dieser Betrag wurde in die Änderungsliste aufgenommen.
Der Haushalt 2018 des Landschaftsverbandes wird voraussichtlich Anfang Februar 2018 beschlossen.
2.1.3Änderungsvorschläge der Verwaltung Änderungsvorschläge der Verwaltung ergeben sich aus den Ausführungen zum GFG 2018 und der LWL-Umlage; weitere Anpassungen werden in der Änderungsliste aufgenommen.
2.1.4Änderungsvorschläge der Fachausschüsse Bei Erstellen der Vorlage haben noch nicht alle Fachausschüsse stattgefunden. Sollten die Fachausschüsse Änderungen vorschlagen, werden diese in die Änderungsliste aufgenommen.
2.1.5Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen Die Fraktionen haben bis zur Erstellung der Vorlage keine Änderungsvorschläge zu den Haushaltspositionen eingereicht. Sollten solche nach der Erstellung dieser Vorlage eingereicht werden, werden diese in die Änderungsvorschläge aufgenommen.
Um die Änderungsliste noch rechtzeitig für die Beratung im Kreisausschuss erstellen und aufbereiten zu können, wird eine Frist zur Übergabe der Vorschläge bis
2.2Ergebnisplan - Jugendamtsumlage
2.2.1GFG 2018 Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2.1.1 verwiesen.
Umlagegrundlagen 2017= 192.040.230 EUR Umlagegrundlagen 2018 (Simulationsrechnung)= 206.960.086 EUR Umlagegrundlagen 2018 (Modellrechnung)= 207.412.275 EUR
Zahlbetrag 2017= 39.854.459 EUR Zahlbetrag 2018 (Entwurf)= 41.846.210 EUR
Hebesatz 2017= 20,75 % Hebesatz 2018 (Entwurf)= 20,22 %
Die Endabrechnung der Jugendamtsumlage 2016 wird – entsprechend der Vorgehensweise im Vorjahr – nicht in die Jugendamtsumlage 2018 eingerechnet, sondern vereinbarungsgemäß gesondert anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des GFG 2016 beschieden.
2.2.2Änderungsvorschläge der Verwaltung siehe Änderungsliste
2.2.3Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen siehe Änderungsliste
2.3Finanzplan
2.3.1Änderungsvorschlag der Verwaltung ergeben sich aus den Änderungsvorschlägen
2.3.2Änderungsvorschläge der Fachausschüsse
2.3.3Änderungsvorschläge der Kreistagsfraktionen Bisher keine
2.4Einarbeitung der beschlossenen Veränderungen
Alle vom Kreistag beschlossenen Veränderungen werden in den Haushaltsplan entsprechend eingearbeitet. Die Einarbeitung kann Auswirkungen unter anderem auf die Kreisumlagen, Kreditaufnahmen, die endgültige Haushaltssatzung und die Zielvereinbarung haben.
Um mögliche Spitzbeträge ausgleichen zu können, die durch das Abstimmungsergebnis in Kreisausschuss und Kreistag entstehen, wird der Kämmerer ermächtigt, diesen Ausgleich im Gesamthaushalt herbeizuführen.
3. Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Nach § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO) NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Die Herstellung des Benehmens bezieht sich auf die Festsetzung der Kreisumlage, d.h. die beabsichtigte Höhe des Hebesatzes – nicht etwa auf das vollständige Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfes, das bei der Einleitung der Herstellung des Benehmens auch noch nicht vorliegt.
Das Benehmen wurde mit Schreiben an die Bürgermeister datiert vom 1. September 2017 eingeleitet, ergänzt durch einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 5. September 2017. Eine weitere Erörterung erfolgte in der Kämmererkonferenz am 15. September 2017.
Die Städte und Gemeinden haben mit Schreiben datiert vom 11. Oktober 2017 (eingegangen am 16. Oktober 2017) eine „Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung für das Haushaltsjahr 2018“ abgegeben. Diese Stellungnahme wurde unverzüglich an die Mitglieder des Kreistages weitergeleitet (Tischvorlage im Kreistag am 19. Oktober 2017).
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit Datum vom 17. Oktober 2017 vom Kreiskämmerer aufgestellt und von der Landrätin bestätigt. Nach der Einbringung des Haushaltes in den Kreistag am 19. Oktober 2017 wurde der Entwurf den Städten und Gemeinden übermittelt.
Gemäß den Bestimmungen des § 55 Abs. 2 KrO beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung über Einwendungen der Städte und Gemeinden. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Es wird dem Kreistag folgende Beantwortung der auf den 11. Oktober 2017 datierten Stellungnahme vorgeschlagen:
„Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Soest es begrüßen, den Zahlbetrag der Kreisumlage in Euro im Entwurf konstant zu halten.
Die mittelfristige Finanzplanung sieht einen deutlichen Sprung in der Höhe des Zahlbetrages der Kreisumlage für 2019 vor, da der Zahlbetrag 2018 deutlich durch einen letztmaligen Griff in die Ausgleichsrücklage reduziert wurde. Diese Abfederung ist für 2019 nicht mehr möglich.
Eine Steigung des Zahlbetrages der Jugendamtsumlage gegenüber dem Vorjahr ist aufgrund der Rahmenbedingungen und der für die 11 Städte und Gemeinden zu erledigenden Aufgaben unumgänglich. Dieser Sachverhalt wurde in einem gemeinsamen Gespräch der betroffenen Städte und Gemeinden mit der Kreisverwaltung am 1. September 2017 ausführlich erörtert.
Die Hinweise bezüglich einer erforderlichen zuverlässigen Datenbasis aus Modellrechnung und Orientierungsdaten können nachvollzogen werden, sind zuständigkeitshalber jedoch an die Landesregierung zu richten.
Ein Anstieg der Aufwendungen lässt sich nicht vermeiden, obwohl die Haushaltsplanung regelmäßig und dauerhaft restriktiv erfolgt – von der Budgetvorgabe über die Haushaltsberatungen bis zur Beschlussfassung. Auch wenn das tatsächliche Jahresergebnis in den vergangenen Jahren mehrheitlich weniger defizitär ausgefallen ist als der entsprechende Plan, so war es dennoch in den meisten Fällen trotzdem defizitär. Der Ausgleich erfolgte jeweils über die Ausgleichsrücklage, die auch diesem Zweck dienen sollte. Die Ausgleichsrücklage wurde in den vergangenen Jahren seit 2008 von über 50 Mio. Euro nun nahezu vollständig aufgezehrt.
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen orientieren sich an den so genannten Heubeck-Gutachten, deren Plandaten und Ergebnisse in der jeweiligen Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden. Da die Prognosedaten aus dem Heubeck-Gutachten zum 31.12.2016 die Tarifsteigerungen für 2017/2018 für die Beamten noch nicht berücksichtigen, wurde Mitte 2017 ein neues Gutachten eingeholt. Die neue Prognose ist dann als Planwert für die Zuführung zu der Beihilfe- und Pensionsrückstellung in den Haushaltsentwurf 2018 eingeflossen.
Die Anpassung des Unterhaltsvorschussgesetzes führt zu verschiedenen Änderungen. Ob es in 2018 zu einer Verdoppelung der Leistungsausgaben oder darüber hinaus kommen wird, bleibt abzuwarten. Die neue Finanzierungsvereinbarung beinhaltet auch, dass der so genannte „Rückgriff“, d.h. Erträge aus von säumigen Elternteilen zurückgeholten Beträgen, zukünftig nicht mehr den Jugendämtern, sondern dem Land zugerechnet werden. Trotz dieser Unwägbarkeiten wurde der im Entwurf veranschlagte Betrag der zusätzlichen 700.000 Euro zur Entlastung der Jugendamtsumlage um die Hälfte reduziert.
Vergleiche mit anderen Jugendämtern wurden in mehreren Gesprächen zwischen den betroffenen Städten und Gemeinden und der Kreisverwaltung im Jahr 2017 vorgestellt und diskutiert.
Der Kreis Soest hat wie andere Kreise auch als Mitgliedskörperschaft des LWL eine Stellungnahme zu dessen Haushaltsplanung 2018 abgegeben. Diese ist jedoch zum einen nicht Bestandteil des Benehmensverfahrens der Städte und Gemeinden zum Haushalt des Kreises Soest. Zum anderen wirkt die Landrätin des Kreises Soest zudem über ein anderes Amt auf die Haushaltsplanung des LWL ein. In den vergangenen Jahren konnte jeweils eine Reduzierung des Hebesatzes der Landschaftsumlage gegenüber dem Entwurf erzielt werden.“
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