Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag nimmt
das geänderte Bioabfallkonzept, Entwurf 2017, erstellt durch das Witzenhausen-Institut zustimmend zur Kenntnis.
Die Planungen zur Genehmigung und zum Bau nur noch einer Vergärungsanlage am Standort Anröchte mit einer Gesamtdurchsatzleistung von ca. 37.000 mg/a soll durch die Geschäftsführung der ESG vorangetrieben werden, so dass sich die ESG mit dem Projekt an der EEG-Ausschreibung im August 2018 beteiligen kann
Zusammenfassung
Das derzeitige Konzept zur Behandlung von Bioabfällen wurde vom Kreistag am 18.12.2014 beschlossen. Es sieht eine Nachrüstung von zwei Kompostierungsanlagen (Anröchte und Werl) mit einer Vergärungsstufe im Pfropfenstromverfahren (Vollstromverfahren) vor. Diese Konzeption kann durch zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen (TA-Luft, Düngeverordnung, Grundwasserbewertung) nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden. Näheres zum Anlass, zu den Auswirkungen und Konsequenzen ist in der Informationsvorlage der Sitzung dieses Ausschusses vom 15.03.2017 umfassend dargelegt.
Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Bioabfallkonzeptes erforderlich.
Zur Überarbeitung des Bioabfallkonzeptes des Kreises Soest wurde das Witzenhausen-Institut beauftragt. Von diversen Varianten ist eine Behandlung von Bioabfällen wirtschaftlich nur noch an einem Standort vertretbar.
Eine Behandlung im Teilstromverfahren, bei dem ca. 50% der Bioabfälle der Vergärungsstufe (Pfropfenstromvergärung) und 50% dem nachfolgenden Rotteprozess (Tunnelkompostierung) zugeführt werden, ist nunmehr das Verfahren der Wahl. Es entstehen keine flüssigen Gärreste und die Anlage entspricht den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.
Das Teilstromverfahren erfordert eine Mengenoptimierung. Die Bioabfallmengen werden demnach zu etwa 75% am Standort Anröchte behandelt, 30.000 Mg/a Bioabfall zuzüglich 7.000 mg/a Grünabfall.
Unter Einbeziehung des Standortes Werl, der für die Behandlung der weiteren Mengen an Bioabfall entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen optimiert wird (u.a. Einhausung der Rotte) sowie der Nutzung des Standortes Soest für die Anlieferung und Produktion von Grün- und Strauchschnitt ergibt sich ein schlüssiges Konzept gemäß den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Soest für die Behandlung von Bioabfall.
Mit dem Bau einer Vergärungsanlage wird auch die vorgegebene Kaskadennutzung zur Behandlung von Bioabfällen realisiert. Kreis und ESG stellen sich, mit einer dem Stand der Technik und den zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Anlage, optimal für die Herausforderungen einer funktionalen Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioabfallbehandlung auf.
Die ohnehin durch die TA-Luft notwendigen Investitionen in den Standort Anröchte verbunden mit der Teilstromvergärung sowie in die Optimierung des Standortes Werl führen gegenüber dem Status quo zwangsläufig zu höheren Behandlungskosten. Diese können jedoch für den Bürger durch die im Landesabfallgesetz NRW vorgesehene „Lenkungswirkung“ neutralisiert werden. Möglich macht dies eine Reduzierung der Kosten der Restabfallbehandlung. So ist die Abfallwirtschaft des Kreises Soest mit einer zukunftsfähigen Bioabfallbehandlung bei weiterhin stabilen Gebühren für die kommenden Jahre bestens aufgestellt.
Darüber hinaus stellt der Bau einer Vergärungsanlage als Baustein der Bioabfallbehandlung am Standort Anröchte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz durch die Abfallwirtschaft des Kreises Soest dar.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |