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Vorlage - 249/2017  

 
 
Betreff: Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest - Teilbereich "Bio- und Grünabfälle"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Vorberatung
22.11.2017 
10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
07.12.2017 
16. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
19.12.2017 
17. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Der Kreistag nimmt

 

das geänderte Bioabfallkonzept, Entwurf 2017, erstellt durch das Witzenhausen-Institut zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Planungen zur Genehmigung und zum Bau nur noch einer Vergärungsanlage am Standort Anröchte mit einer Gesamtdurchsatzleistung von ca. 37.000 mg/a soll durch die Geschäftsführung der ESG vorangetrieben werden,  so dass sich die ESG mit dem Projekt an der EEG-Ausschreibung im August 2018 beteiligen kann

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Kreises Soest handelt es sich um eine Einrichtung, deren Kosten aus öffentlich-rechtlichen Gebühren des Kreises bzw. aus privanten Entgelten der ESG finanziert werden.

 

 


Zusammenfassung

 

Das derzeitige Konzept zur Behandlung von Bioabfällen wurde vom Kreistag am 18.12.2014 beschlossen. Es sieht eine Nachrüstung von zwei Kompostierungsanlagen (Anröchte und Werl) mit einer Vergärungsstufe im Pfropfenstromverfahren (Vollstromverfahren) vor. Diese Konzeption kann durch zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen (TA-Luft, Düngeverordnung, Grundwasserbewertung) nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden. Näheres zum Anlass, zu den Auswirkungen und Konsequenzen ist in der Informationsvorlage der Sitzung dieses Ausschusses vom 15.03.2017 umfassend dargelegt.

 

Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Bioabfallkonzeptes erforderlich.

 

 

 


Sachdarstellung

Zur Überarbeitung des Bioabfallkonzeptes des Kreises Soest wurde das Witzenhausen-Institut beauftragt. Von diversen Varianten ist eine Behandlung von Bioabfällen wirtschaftlich nur noch an einem Standort vertretbar.

 

Eine Behandlung im Teilstromverfahren, bei dem ca. 50% der Bioabfälle der Vergärungsstufe (Pfropfenstromvergärung) und 50% dem nachfolgenden Rotteprozess (Tunnelkompostierung) zugeführt werden, ist nunmehr das Verfahren der Wahl. Es entstehen keine flüssigen Gärreste und die Anlage entspricht den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.

 

Das Teilstromverfahren erfordert eine Mengenoptimierung. Die Bioabfallmengen werden demnach zu etwa 75% am Standort Anröchte behandelt, 30.000 Mg/a Bioabfall zuzüglich 7.000 mg/a Grünabfall.

 

Unter Einbeziehung des Standortes Werl, der für die Behandlung der weiteren Mengen an Bioabfall entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen optimiert wird (u.a. Einhausung der Rotte) sowie der Nutzung des Standortes Soest für die Anlieferung und Produktion von Grün- und Strauchschnitt ergibt sich ein schlüssiges Konzept gemäß den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Soest für die Behandlung von Bioabfall.

 

Mit dem Bau einer Vergärungsanlage wird auch die vorgegebene Kaskadennutzung zur Behandlung von Bioabfällen realisiert. Kreis und ESG stellen sich, mit einer dem Stand der Technik und den zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Anlage, optimal für die Herausforderungen einer funktionalen Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bioabfallbehandlung auf.

 

Die ohnehin durch die TA-Luft notwendigen Investitionen in den Standort Anröchte verbunden mit der Teilstromvergärung sowie in die Optimierung des Standortes Werl führen gegenüber dem Status quo zwangsläufig zu höheren Behandlungskosten. Diese können jedoch für den Bürger durch die im Landesabfallgesetz NRW vorgesehene „Lenkungswirkung“ neutralisiert werden. Möglich macht dies eine Reduzierung der Kosten der Restabfallbehandlung. So ist die Abfallwirtschaft des Kreises Soest mit einer zukunftsfähigen Bioabfallbehandlung bei weiterhin stabilen Gebühren für die kommenden Jahre bestens aufgestellt.

 

Darüber hinaus stellt der Bau einer Vergärungsanlage als Baustein der Bioabfallbehandlung am Standort Anröchte einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz durch die Abfallwirtschaft des Kreises Soest dar.