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Der Ausschuss für Gesundheit beschließt in seiner Sitzung am 21.11.2017 über die Zuschussanträge im Einzelnen für das Haushaltsjahr 2018. Die bewilligten Zuschussanträge werden in einer Liste dem Protokoll beigefügt.
Zusammenfassung Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum 30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.
Wie in den Vorjahren ist beabsichtigt, verschiedene Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Insgesamt 16 Maßnahmen sind wie in den Vorjahren beschrieben. Die Zuschussanträge liegen vor und sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet. Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung in Höhe von 114.000 € angemeldet.
Erstmalig wurde von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen ein Antrag auf Zuschuss für die Prostitutiertenberatungsstelle „Tamar“ gestellt. Die Zuschussmittel sind im Ansatz nicht eingeplant. Sachdarstellung Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.
Bisher wurden die Anträge auf Gewährung von Zuschüssen im Ausschuss für Gesundheit unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt behandelt. Nun soll in einem eigenen Tagesordnungspunkt hierzu beschlossen werden.
Eine Übersicht zu den Anträgen, die für 2018 gestellt wurden, ist beigefügt.
Bei allen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und in psychosozialen Notlagen. Die einzelnen Inhalte und Begründungen sind in der Übersicht aufgeführt.
Lfd. Nr. 17: Ev. Frauenhilfe Soest "Tamar" Erstmalig hat die Evangelische Frauenhilfe den Zuschuss für die Beratungsstelle „Tamar“ in Höhe von 40.000,00 € im Jahr 2018 beantragt. Der Antrag ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Die Mittel sind nicht eingeplant.
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