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Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes 2013 für einen Zeitraum von fünf Jahren (2018 – 2022).
Zusammenfassung
Nach § 5 Abs. 1 LGG erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort.
Der aktuelle Gleichstellungsplan 2013 gilt bis Ende 2017. Die Fortschreibung erfolgte Ende 2016 in Abstimmung mit den politischen Gremien lediglich für ein Jahr, da die Neuregelung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW erst in 2017 abschließend erfolgte. Insofern ist jetzt ein neuer Gleichstellungsplan auf der Basis der aktuellen Rechtslage für den Zeitraum 2018 – 2022 (Gültigkeit 5 Jahre) erstellt worden.
Der vorliegende Gleichstellungsplan soll darauf hinwirken, die bereits vorhandenen Strukturen so weiter zu entwickeln, dass in allen Bereichen und Funktionen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Der Gleichstellungsplan ist damit ein zentrales Instrument für eine zukunftsfähige Personalplanung und Personalentwicklung.
Der Gleichstellungsplan tritt mit Beschluss des Kreistages für fünf Jahre in Kraft und ist danach wieder fortzuschreiben. Über die Umsetzung des Gleichstellungsplans wird im Personalbericht jährlich berichtet.
Das neue Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) ist zum 15.12.2016 in Kraft getreten. Zum 28.09.2017 ist der § 7 LGG („Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten“) noch einmal neu gefasst worden.
Das LGG dient der Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur wirklichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG).
Ein wesentliches Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand soll erreicht werden. Für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit in der Praxis setzt das Land auf starke Gleichstellungsbeauftragte mit einer klaren und durchsetzungsfähigen Rechtsposition. In diesem Sinne wurde die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten durch die Novellierung nochmals entscheidend gestärkt. Maßnahmen, an denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, sind nun per Gesetz rechtswidrig. Neu ist zudem ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Gesetz verletzt sieht. In Zweifelsfällen steht der Gleichstellungsbeauftragten außerdem das Recht zu, extern sachverständigen Rat einzuholen.
Der vor diesem verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Hintergrund erarbeitete Gleichstellungsplan wird vom Kreistag beschlossen und gilt nach dem LGG für drei bis fünf Jahre. Nach Ablauf des Zeitraums ist gemäß § 5 a LGG ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und der Plan fortzuschreiben.
Seit dem Jahr 2000 werden beim Kreis Soest entsprechend dieser gesetzlichen Forderung Frauenförderpläne, nunmehr Gleichstellungspläne, erstellt.
Der Gleichstellungsplan ist ein zentrales Instrument für eine auf Gleichstellung von Frauen und Männern gerichtete, diskriminierungsfreie Personalplanung und Personalentwicklung. Nach einer Analyse der Personalstrukturdaten werden im Gleichstellungsplan in den vier Handlungsfeldern Personal, Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf, geschlechtergerechte Sprache sowie Gremienbesetzung aufgrund der jeweils aktuellen Ausgangslage Ziele und Maßnahmen festgelegt.
Der Kreis Soest schreibt dem Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, einen hohen Stellenwert zu. Die aufgrund des demographischen Wandels unabdingbare weitere Entwicklung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ bzw. als „Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Soest“ wird auch durch den Gleichstellungsplan konsequent weiter verfolgt.
Details ergeben sich aus dem vorgelegten Gleichstellungsplan 2018 - 2022. Das Ergebnis der Beteiligung des Personalrates wird in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mitgeteilt.
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