|
Betreff: |
Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage - öffentlich |
Federführend: | 11 Personal und Lohnstelle |
| |
Beratungsfolge: |
|
 |  |  |  |
|
|
|
Der Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und in der vorgeschriebenen Form dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln (ku)“ ausgewiesenen und frei werdenden Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe sind in Stellen niedrigerer Gruppen umzuwandeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen: | | Produkt: | | x | Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant. | | Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch: | | Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant. | Erläuterungen: | | | |
Zusammenfassung Der Stellenplan 2017 weist zum Stand 31.12.2016 insgesamt 1.021,5 Planstellen aus. Durch ergänzende Beschlüsse des Kreistags vom 30.03.2017 sowie vom 06.07.2017 sieht der Stellenplan 2017 bereits eine Ausweitung von insgesamt 10,0 Stellen vor: - 3,0 Mehrstellen in der Abteilung Schulangelegenheiten (Kommunales Integrationszentrum)
- 2,0 Mehrstellen in der Abteilung Soziales (Inklusion)
- 2,0 Mehrstellen in der Abteilung Jugend und Familie (Unterhaltsvorschuss)
- 1,0 Mehrstelle in der Abteilung Jugend und Familie (Inklusion) und
- 2,0 Mehrstellen in der Kreispolizeibehörde.
Zum Stichtag 06.07.2017 weist der Stellenplan 2017 somit 1.031,5 Planstellen aus. Für den Stellenplan 2018 (Stand Einbringung des Haushalts 2018 in den Kreistag am 19.10.2017) sind folgende 15,5 Mehrstellen eingeplant: - 0,5 Mehrstelle in der Personalvertretung (Schwerbehindertenvertretung)
- 2,0 Mehrstellen in der Abteilung IT
- 1,5 Mehrstellen in der Abteilung Bürgerdienste
- 2,0 Mehrstellen in der Abteilung Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz
- 3,0 Mehrstellen im Baubetriebshof
- 1,0 Mehrstelle in der Abteilung Umwelt
- 1,0 Mehrstelle in der Abteilung Immobilien und Kreisarchiv
- 3,0 Mehrstellen in der Abteilung Jugend und Familie
- 1,5 Mehrstellen in der Abteilung Gesundheit
Den 15,5 Mehrstellen stehen 2,0 Einsparungen gegenüber, so dass der Stellenplan 2018 netto um 13,5 Stellen auf 1.045,0 Stellen steigt. Die Entwicklung der Planstellen (getrennt nach Verwaltungsbereich allgemein = gelb, Mehrstellen aufgrund der Flüchtlingssituation = rot, Rettungsdienst = grau) stellt sich seit 2008 wie folgt dar: 
Die Stellen im Verwaltungsbereich (gelbe und rote Säulen, ohne Rettungsdienst) sind von 2008 bis 2017 von 756 auf 799 und somit um 43,0 gestiegen. Hiervon waren allein 13,0 Mehrstellen für die Umsetzung des Gebit-Gutachtens und 16,5 befristete Mehrstellen aufgrund der Flüchtlingssituation, gesamt somit 29,5 Stellen erforderlich. Auf alle übrigen Verwaltungsbereiche entfällt im Saldo eine Stellenmehrung um 13,5 Stellen. Dieser Anstieg beruht vor allem auf der Übernahme neuer Aufgaben sowie der Steigerung des Aufgabenvolumens aufgrund gesetzlicher Änderungen. Zu den 16,5 eingerichteten, zunächst bis Ende 2018 befristeten Mehrstellen aufgrund der Flüchtlingssituation wird in den Fachausschüssen im Frühjahr 2018 ausführlich berichtet. Nach Erstellung des Haushaltsentwurfes 2018 und Einbringung in den Kreistag am 19.10.2017 wurde der Mehrbedarf im Bereich des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen verhandelt. Dadurch erhöht sich der Stellenbedarf im Rettungsdienst um 24,0 auf dann 257,5 Stellen. Diese ergänzende Entwicklung ist unter IV Punkt 1 b) dargestellt. Die Gesamtzahl der Stellen erhöht sich dann für 2018 auf 1.069 Stellen. Sachdarstellung Nachfolgend sind die wesentlichen Veränderungen im Stellenplan 2017 zu 2018 ausführlich dargestellt. - Planstellen
a) Stand Einbringung des Haushalts 2018 in den Kreistag am 19.10.2017 Im Einzelnen sind für 2018 folgende Veränderungen eingeplant: | | | für 2017 | für 2018 | Differenz | Anmerkungen | | a) | Planmäßige Stellen | | | | | | | | | Dezernat 01 - Landrätin | | | 01 - Büro der Landrätin (incl. Stelle LRin) | 13,0 | 13,0 | 0 | | | | 90 - Personalvertretung | 4,5 | 5,0 | +0,5 | +0,5 Mehrstelle, Erl. 1 | | | 31 - Kreispolizeibehörde/Direktion Zentrale Aufgaben | 14,0 | 14,0 | 0 | | | | Dezernat 01 gesamt | 31,5 | 32,0 | +0,5 | | | Erläuterungen: - Die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist bisher zu 50 % von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Nach dem zum 01.01.2018 in Kraft tretenden neuen § 179 Abs. 4 SGB IX wird die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten in der Dienststelle zu 100 % freigestellt. Beim Kreis Soest sind bereits seit mehreren Jahren über 100 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus wird die Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen intensiv als Kontaktperson im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Pflichtaufgabe nach§ 84 SGB IX) in Anspruch genommen. Insofern ist die Freistellung auf 100 % zu erhöhen und eine 0,5 Mehrstelle einzurichten.
| | | Dezernat 02 – Service, Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz | | | | für 2017 | für 2018 | Differenz | Anmerkungen | | | Dezernatsleitung | 4,5 | 4,5 | 0 | | | | 10 - IT und Organisation | 22,0 | 19,5 | -2,5 | -4,5 interne Verlagerung, Erl. 1 +2,0 Mehrstellen, Erl. 2 + 3 | | | 11 - Personal | 16,5 | 12,5 | -4,0 | -6,0 interne Verlagerung, Erl. 4 +1,5 interne Verlagerung, Erl. 4 +0,5 interne Verlagerung, Erl. 4 | | | 14 - Rechnungsprüfung und Datenschutz | 6,0 | 6,0 | 0 | | | | 17 - Bürgerdienste | 51,5 | 52,5 | +1,5 | +0,5 Mehrstelle, Erl. 5 +1,0 Mehrstelle, Erl. 6 | | | 18 – Personal- und Organisationsentwicklung | 0 | 9,5 | +9,5 | +3,0 interne Verlagerung, Erl. 7 +6,0 interne Verlagerung, Erl. 7 +0,5 interne Verlagerung, erl. 7 | | | 24 - Lohnstelle | 21,5 | 19,5 | -2,0 | -0,5 interne Verlagerung, Erl. 8 -0,5 interne Verlagerung, Erl. 8 -1,0 interne Verlagerung, Erl. 8 | | | 30 - Recht und Kommunalaufsicht | 4,5 | 4,5 | 0 | | | | 38 – Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz | 232,5 | 233,5 | +1,0 | +1,0 Mehrstelle, Erl. 9 +1,0 Mehrstelle, Erl. 10 -1,0 Einsparung, Erl 11 | | | 61 - Koordinierungsstelle Regionalentwicklung | 10,0 | 10,0 | 0 | | | | Dezernat 02 gesamt | 368,5 | 372,0 | +3,5 | davon 5,5 Mehrstellen, -1,0 Einsparung, -1,0 interne Verlagerung zum Dez. 04 | | | Erläuterungen: - Zum 01.06.2017 wurden die Abteilungen IT und Organisation (10) und Personal (11) neu organisiert, die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung (18) wurde neu gebildet (siehe auch Informationsvorlage 139/2017 für den P+O-Ausschuss am 27.06.2017). Dazu wurden die Aufgaben der Stellenbewertung mit 1,5 Stellen von der Abt. 10 in die Abt. 11 verlagert. Ferner wurden alle Aufgaben der Organisation mit 3,0 Stellen von der Abt. 10 in die Abt. 18 verlagert.
- Die zunehmende Digitalisierung in der Verwaltung stellt hohe Anforderungen und Erwartungen an die IT. Wichtige Schwerpunkte sind zukünftig der Ausbau des E-Government-Angebots, die Einführung der E-Akten, die Unterstützung dezentraler Arbeitsformen und die Informationssicherheit. Beispielweise ergeben sich aus dem E-Government-Gesetz NRW vom 08.07.2016 konkrete Vorgaben bezüglich des elektronischen Zugangs zur Verwaltung, die Verpflichtung zum Angebot einer elektronischen Bezahlmöglichkeit ab 01.01.2019, die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung ab 01.01.2022.
Die Anzahl der Anforderungen und laufenden IT-Projekte wird weiter stark zunehmen, damit die Digitalisierung der Verwaltung des Kreises Soest entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weiter zügig voranschreitet. Um diese Anforderungen zu erfüllen ist eine Mehrstelle erforderlich. Ziel ist es, durch Umsetzung elektronischer Workflows mittelfristig in den Fachabteilungen Ressourcen einzusparen, um eine Arbeitsfähigkeit auch für die nächsten Jahre bis 2025 (Ausscheiden von 1/3 des Personals) zu erhalten. - In der Kreisverwaltung Soest wurden in den vergangenen 3 Jahren ca. 100 neue Arbeitsplätze IT unterstützt und 35 neue Fachverfahren zum Einsatz gebracht. Des Weiteren findet eine immer stärker werdende Verschmelzung der Bereiche IT und Telefonie statt. So bringt auch die Mobilfunksparte (Tablets, Smartphones etc.) viele neue Möglichkeiten, denen die Verwaltung sich in der Zukunft mehr denn je stellen muss. Die Anforderungen aus laufenden und zukünftigen IT-Projekten werden weiter zunehmen. Die Digitalisierung der Verwaltung des Kreises Soest muss u.a. entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weiter zügig voranschreiten. Aus diesen Gründen ist es notwendig, einen IT-Mitarbeiter, der bisher nach der Ausbildung zunächst außerplanmäßig übernommen wurde, dauerhaft auf einer Planstelle einzusetzen.
- Wie in Ziffer 1 dargestellt wurde zum 01.06.2017 die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung neu gebildet. Die Aufgaben Aus- und Fortbildung, betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz wurde von der Abteilung Personal in die neue Abteilung verbunden mit 6,0 Planstellen verlagert. Die Stellenbewertungen wurde von der Abteilung IT und Organisation in die Abteilung Personal zusammen mit 1,5 Stellen verlagert. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Anzahl an Planstellen, einer zunehmenden Fluktuation und damit steigenden Anzahl an Stellenbesetzungsverfahren wurde eine in der Abteilung Lohnstelle frei werdende 0,5 Stelle zur personellen Verstärkung in die Abteilung Personal verlagert.
- Die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsvorordnung zum 01.01.2018 mit Blick auf Einführung des CO²-Monitorings (Prüfverfahren WLTP) führt bei den Servicecentern KFZ zu Mehraufwand in der Bearbeitung der Neuzulassungen. Hier rechnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit einem Zeitaufwand von 5 Minuten je Neuzulassungsvorgang, da aus dem COC-Papier (Certificate of Conformity) 13 Daten im Zulassungsprogramm manuell zu erfassen sind.
Im Jahr 2016 wurden von der Abteilung Bürgerdienste 12.129 Neuzulassungsvorgänge ausgeführt. Bei 5 Minuten Mehraufwand pro Zulassung führt dies zu rd. 1.010 zusätzlichen Arbeitsstunden. Dies ergibt unter Berücksichtigung der KGSt-Normalarbeitszeit von 1.590 Arbeitsstunden pro Vollzeitkraft eine 0,63 Stelle. Entsprechend wurde eine 0,5 Mehrstelle eingeplant. Eine anteilige Refinanzierung durch zusätzliche Gebühren für das WLTP-Verfahren ist wahrscheinlich. - Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Soest wurde für das telefonische Servicecenter bereits eine zu 100 % refinanzierte Stelle zur Verfügung gestellt. Die absolute Zahl der direkt empfangenen Gespräche der Stadt Soest betrug in 2016 58.836 Telefonate. Hinzu kamen 24.763 Gespräche aus der vorgeschalteten Warteschleife. Insgesamt wurden damit 83.599 Gespräche angenommen. Nach den Richtwerten der einheitlichen Behördenrufnummer 115 geht man davon aus, dass ein Servicecenter-Agent etwa 35.000 Telefonate im Jahr bearbeiten kann. Bezogen auf das Anrufvolumen der Stadt Soest sind das 2,38 Stellenanteile. Da die eine bisher zur Verfügung gestellte Stelle danach nicht mehr ausreicht, wird eine 1,0 Mehrstelle benötigt. Diese ist zu 100 % durch die Stadt Soest refinanziert.
| | - Wie in Ziffer 1 dargestellt wurde zum 01.06.2017 die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung neu gebildet. Die Aufgaben der Organisation wurden mit 3,0 Planstellen von der Abteilung IT und Organisation verlagert. Die Aufgaben Aus- und Fortbildung, betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz wurden von der Abteilung Personal in die neue Abteilung mit 6,0 Planstellen verlagert.
Aufgrund des Aufgabenzuwachses und des deutlichen Anstiegs der Anzahl der zu betreuenden Mitarbeiter wurde eine in der Abteilung Lohnstelle frei werdende 0,5 Stelle zur personellen Verstärkung in die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung verlagert. - Wie in Ziffer 4 und 7 erläutert wurde je eine 0,5 frei gewordene Stelle in die Abteilungen 11 und 18 verlagert. Ferner wurde eine 1,0 Stelle in die Abt. 50 (siehe Erläuterung beim Dezernat 04) verlagert. Die Stellen wurden aufgrund rückläufiger Fallzahlen in der Lohnstelle nicht mehr benötigt.
- Für den Feuer- und Katastrophenschutz ergibt sich aus dem zum 01.01.2016 in Kraft getretenen neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ein Mehrbedarf von einer Stelle im höheren feuerwehrtechnischen Dienst. Das Gesetz fordert von den Kreisen im konzeptionellen Bereich der Katastrophenschutzplanung zusätzliche und vertiefte Aufgaben. Hinzu kommt ein erhöhter Aufwand im konzeptionellen Bereich durch die Weiterentwicklung der interkommunalen Strategieausrichtung aller Feuerwehren im Kreis Soest, z.B. bei der
- Bildung von Regieeinheiten bzw. bei einer zentralisierten Aufgabenerledigungen (z.B. bei der psychosozialen Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) und der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene (PSNV), der Höhenrettung, dem Betrieb einer Kleiderkammer),
- Anschaffung zentraler Komponenten (z.B. Abrollbehälter Atemschutz, Strom, Schwere technische Hilfe & Bahnrettung),
- Fachaufsicht im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung der Kommunen (Bewertung örtlicher Risiken).
Nicht zuletzt wird dieser Mehrbedarf auch durch die aktuelle GPA-Auswertung bestätigt, die alleine im Bereich des administrativen Katastrophenschutzes eine durchschnittliche Besetzung von 2,18 Stellen aufzeigt; hier wird der Katastrophenschutz derzeit nur mit 1,2 Stellen bedient. - Das Aufgabenspektrum der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Unabhängig vom gesondert zu betrachtenden Atemschutzverbund (dafür wurden ab 2016 zwei zusätzliche – refinanzierte – Stellen geschaffen) wurden zusätzliche Komponenten beschafft (AB-MANV, AB-Kranmulde, AB-V-Dekon) bzw. stehen zur Beschaffung an (AB-Strom, AB-Schwere technische Hilfe & Bahnrettung). Diese müssen vorgehalten, gewartet und unterjährig bei Übungen und Einsätzen bedient und besetzt werden; immer begleitet durch die 2016 eingeführte – notwendige - Rufbereitschaft zur Sicherstellung des Brandschutzes im gesamten Kreis Soest. Mit der Auslieferung der zusätzlich georderten Komponenten (neue Abrollbehälter, siehe auch Beschluss im ORD am 07.03.2017) ist die Betreuung nur durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle möglich.
- Für die Systempflege in der Leitstelle ist dauerhaft nur eine Stelle erforderlich. Eine vor einigen Jahren eingerichtete zweite Stelle, die inzwischen frei ist, kann eingespart werden.
Ergänzender Hinweis zur Abt. 38: In den vergangenen Jahren sind die Einsatzzahlen stetig angestiegen; ein weiterer Anstieg ist erkennbar. Nach der Umsetzung der im letzten Gutachten geforderten Veränderungen steht eine Evaluierung der ergriffenen Maßnahmen an. Ein sich bereits abzeichnender personeller Mehrbedarf konnte bei der Stellenplanung 2018 noch nicht berücksichtigt werden, da er mit den Krankenkassen als Kostenträger noch nicht abschließend abgestimmt war (Ergänzung siehe Ziffer 1b)). | | | | | | | | |
| Dezernat 03 – Ordnung, Straßen, Bau, Kataster, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz | | | für 2017 | für 2018 | Differenz | Anmerkungen | | Dezernatsleitung | 2,5 | 2,5 | 0 | | | 32 – Ordnungsangelegenheiten | 32,0 | 32,0 | 0 | | | 39 – Veterinärdienst | 19,5 | 19,5 | 0 | | | 62 – Liegenschaftskataster und Vermessung | 56,0 | 56,0 | 0 | | | 63 – Bauen, Wohnen, Immissionsschutz | 32,5 | 32,5 | 0 | | | 66 – Straßenwesen | 39,5 | 38,5 | -1,0 | -1,0 Einsparung, Erl. 1 | | 68 – Baubetriebshof | 50,5 | 53,5 | +3,0 | +3,0 Mehrstellen, Erl. 2-4 | | | | | | |
| 70 – Umwelt | 34,0 | 35,0 | +1,0 | +1,0 Mehrstelle, Erl. 5 | | Dezernat 03 gesamt | 266,5 | 269,5 | +3,0 | davon 4,0 Mehrstellen, -1,0 Einsparung |
Erläuterungen: - Im Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein kw-Vermerk umgesetzt und eine frei gewordene Stelle eingespart werden.
- Im Kreis Soest sind in den vergangenen Jahren mittels GPS 26.000 Bäume erfasst worden. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen diese Bäume regelmäßig kontrolliert werden. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen vorgenommen werden müssen. Wie oft dies der Fall ist, richtet sich nach dem Alter, dem Zustand und dem Standort des Baumes.
Da die einzelfallbezogene und in der Praxis schwierig umsetzbare Rechtsprechung ungelöste Fragen aufgeworfen hat, hat die Forschungsstelle Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) eine Richtlinie für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen erstellt. Anhand von Beispielen einiger Städte kann ein Baumkontrolleur nach den FLL-Richtlinien zwischen 7.000 und 10.000 Bäume pro Jahr kontrollieren. Zu berücksichtigen ist, dass die Rüst- und Wegezeiten in einem Flächenkreis höher einzustufen sind als in einem Stadtgebiet. Aus dem Jahresbericht 2009/2010 der deutschen Gartenamtsleiterkonferenz geht hervor, dass der Zeitaufwand für die Regelkontrolle bei 1,3 bis 7 Minuten pro Baum beträgt. Dass die Werte soweit auseinander liegen, ist neben dem Alter und dem Zustand eines Baumes stark von der Art und Weise der Organisation und Dokumentation der Kontrollen abhängig. Die KGSt hat in einer Vergleichsbetrachtung einen Mittelwert von 4,07 Minuten pro Baum zu Grunde gelegt. Ausgehend von einem Zeitaufwand von 4 Minuten pro Baum ergibt sich für den Kreis Soest folgende Berechnung: 26.000 Bäume x 4 Minuten pro Baum x 2mal jährlich = 3.466 Stunden. Für einen Beschäftigten werden 1.600 Jahresarbeitsstunden zu Grunde gelegt. Beim Baubetriebshof ist derzeit nur eine Stelle für Baumkontrollen eingerichtet. Nach den o.a. Werten ist mindestens eine zweite Stelle für die pflichtigen Baumkontrollen erforderlich. Mehrstunden: 1.866 - § 44 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) regelt, dass Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 50.000 bis 80.000 die Wahl haben, die Straßenbaulast der klassifizierten Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten von den bisherigen Straßenbaulastträger zu übernehmen.
Die Stadt Lippstadt hatte die Baulast der Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten bisher selbst übernommen. Daraus ergab sich für die Stadt Lippstadt die Möglichkeit, eigenständig über den Bauzustand, die Gestaltung, das Mitbenutzungsrecht zu entscheiden und bei verkehrsrechtlichen Belangen mitzusprechen. Allerdings waren mit diesem Recht auch die sich daraus ergebenen Pflichten der laufenden Straßenunterhaltung und die Übernahme der anfallenden Kosten eines Straßenbaulastträgers verbunden. Hiervon waren elf Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von 11,716 km und neun Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von 20,465 km betroffen. Die Stadt Lippstadt hat die Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen zum 01.01.2014 wieder abgegeben. Der Kreis Soest war verpflichtet, die Straßenbaulast der Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zu übernehmen. Die Übernahme der Straßenbaulast erfolgte zwar bereits im Jahr 2014; die tatsächliche Ausübung der Unterhaltungsarbeiten aber erst mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung vom 18.05.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Unterhaltungsarbeiten weiter von der Stadt Lippstadt durchgeführt. Für den Unterhaltungsaufwand der zusätzlich von der Stadt Lippstadt übernommenen Kreisstraßen sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre und der im Baubetriebshof vorgenommenen Dokumentation der einzelnen Tätigkeiten rd. 2.270 Jahresarbeitsstunden erforderlich. Die sich aus dem Straßen- und Wegegesetz ergebenen Pflichtaufgaben erstrecken sich auf die Streckenkontrolle, sämtlichen Maßnahmen am Straßenkörper, Pflege der Grünflächen, Pflege der Bäume und die Wartung und Instandsetzung der eingesetzten Ausstattung. Insofern sind für den zusätzlichen Unterhaltungsaufwand 1,5 Mehrstellen einzurichten. Mehrstunden: 2.270 - Die Ölspurbeseitigung auf den Straßen wird zukünftig nicht mehr durch die Feuerwehren durchgeführt. Die Zuständigkeit liegt beim Straßenbaulastträger. Auf den Kreisstraßen im Kreis Soest wird mit ca. 25 Unfällen gerechnet, bei denen eine Ölspurbeseitigung erforderlich wird. Der zeitliche Aufwand je Einsatz ist schwer zu kalkulieren. Je Einsatz werden nach Erfahrungswerten der Feuerwehren ca. 15 Stunden zu Grunde gelegt. Das ergäbe einen Mehraufwand von 375 Stunden.
|
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Soest hat in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 festgestellt, dass die Sichtprüfung bei (kleineren) Brückenbauwerken im Kreis Soest unzureichend erfolgt. Nach der Erstellung eines entsprechenden Konzeptes wurde dem Baubetriebshof die Aufgabe übertragen. Der Baubetriebshof hat inzwischen ein Kontroll-Dokumentationsblatt entwickelt und wird für die 136 betroffenen Brücken zweimal jährlich eine erforderliche Sichtprüfung vornehmen und das Ergebnis dokumentieren. Der zeitliche Aufwand wird pro Überprüfung mit zwei Stunden kalkuliert. Dadurch ergibt sich ein Mehraufwand von 544 Stunden. Die Behandlung des Niederschlagswassers rückt immer mehr in den Fokus der Straßenbaulastträger. Schon seit dem Jahr 2004 gibt es den Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“. Bei den Straßeneinläufen an den Kreisstraßen muss diese Anforderung umgesetzt werden. Durch den Einbau eines Filtersystems in den Straßeneinläufen muss die Reinigung von zweimal auf dreimal jährlich (sowie bei Bedarf nach starken Regenfällen) erhöht werden. Bei 1.247 Straßeneinläufen und 15 Minuten Reinigungsleitung pro Einlauf ergibt sich im Durchschnitt ein Mehrbedarf von 312 Stunden. Insgesamt ist für alle 3 Mehraufgaben eine 0,5 Mehrstelle einzurichten. Mehrstunden: 1.231 Summe Mehrstunden insgesamt (Ziffern 2 bis 4): 5.367 Für die unter den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Tätigkeiten fallen insgesamt 5.367 Mehrstunden an. Dies sind bei 1.600 Jahresarbeitsstunden pro Mitarbeiter 3,35 Stellen. Vor diesem Hintergrund sollen im Baubetriebshof 3,0 Mehrstellen eingerichtet werden. Ergänzender Hinweis zu Ziffer 2-4: Falls im Baubetriebshof eine Personalisierung für die oben beschriebenen Pflichtaufgaben nicht erfolgt, müssen Aufträge aus den Fachabteilungen der Kreisverwaltung Soest an Dritte vergeben werden. Dies führt im Ergebnis zu höheren Aufwendungen. Die Kosten für die drei Mehrstellen (= 4.800 Jahresarbeitsstunden in der Abteilung betragen ca. 150.000 €. Wenn diese Mehrstellen nicht eingerichtet würden, müssen Aufträge aus den Fachabteilungen der Kreisverwaltung in dieser Größenordnung (4.800 Std.) extern vergeben werden. Bei Annahme eines durchschnittlichen Stundensatzes von 50 € sind dies Aufwendungen in Höhe von 240.000 €. Somit ergibt sich für den Kreis Soest trotz entsprechender Personalisierung eine Einsparung von ca. 90.000 €. - Die untere Wasserbehörde hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Pflicht, für alle Gewässer und das Grundwasser einen guten Zustand bis 2021 zu erreichen. Bei den regelmäßigen Untersuchungen im Zuge der WRRL wurde den meldepflichtigen Gewässern im Kreis Soest trotz der bisherigen Bemühungen zur Verbesserung hinsichtlich der Hydromorphologie nur zu geringen Anteilen (4 von 46 getesteten Gewässern) der gute Zustand nach WRRL zugeschrieben. Die Prognose für den Zustand des Grundwassers ist sehr schlecht (für ca. 50% der Grundwasserkörper ist die vorgegebene Zielerreichung unwahrscheinlich).
Im Zuge der Bearbeitung der Vorgaben der WRRL haben sich immer neue mögliche Beeinträchtigungen (z.B. landwirtschaftliche Lagerstätten, Stichwort „Abwasserpilz“, Pflanzenschutzmittel, Niederschlagswassereinleitungen, wilde Müllablagerungen usw.) herauskristallisiert, die es nachhaltig zu beheben und zu überwachen gilt. Insoweit handelt es sich um pflichtige Aufgaben. Eine weitere interne Kompensation dieser Überwachungstätigkeiten ist nicht möglich. Wenn die – auch seitens der Politik geforderte (siehe Antrag der Bündnis 90/die Grünen im Rahmen der Stellenplanung 2017) – zusätzliche Stelle nicht eingerichtet wird, ist absehbar, dass der gute Zustand der Gewässer und des Grundwassers nicht erreicht werden kann. Die neue allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW ermöglicht, Überwachungstätigkeiten verschiedener Art nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Dies wird zu einer anteiligen Refinanzierung der Mehrstelle für die Überwachungen führen. |
| Dezernat 04 – Finanzen, Soziales, Immobilien und Vergaben | | | für 2017 | für 2018 | Differenz | Anmerkungen | | Dezernatsleitung | 5,5 | 5,5 | 0 | | | 20 – Finanzwirtschaft | 31,0 | 31,0 | 0 | | | 22 – Zentrale Vergabestelle | 3,0 | 3,0 | 0 | | | 50 – Soziales | 56,0 | 57,0 | +1,0 | +1,0 interne Verlagerung, Erl. 1 | | 65 – Immobilien und Kreisarchiv | 29,5 | 30,5 | +1,0 | +1,0 Mehrstelle, Erl. 2 | | | | | | |
| Dezernat 04 gesamt | 125,0 | 127,0 | +2,0 | davon 1,0 Mehrstelle, +1,0 interne Verlagerung aus dem Dez. 02 |
Erläuterungen: - Durch das Pflegestärkungsgesetzes III sind die Fallzahlen von rd. 1.830 auf rd. 2.100 innerhalb von zwei Jahren gestiegen. Diese Entwicklung hält weiter an. Daher wurde eine Stelle aus der Abteilung Lohnstelle in die Abteilung Soziales für die Fallsachbearbeitung Hilfe zur Pflege verlagert.
- Im SG technische Immobilien kann je Architekt/Bauingenieur im Regelfall eine jährliche Bausumme von ca. 800.000 € umgesetzt werden (lt. KGSt-Bericht B 9/1984 hochgerechnet auf Grundlage Baupreisindex). Es sind effektiv 4,25 Architekten- / Bauingenieursstellen vorhanden. Der leistbare Gesamtjahresumsatz liegt somit bei ca. 3.400.000 €, im Förderzeitraum 2017-2020 sind es ca. 13.600.000 €.
An externe Architekten wird im Förderzeitraum 2017-2020 eine Bausumme von ca. 25.750.000 € vergeben. Ein Anteil in Höhe von 10 – 30 % (Projektsteuerung, Ausschreibungen/Vergaben, Abrechnungen, etc.) verbleibt im SG und bindet 2 Vollzeitstellen für 4 Jahre, die ausschließlich die Architekturbüros betreuen. Mit den restlichen 2,25 Stellen kann somit nur noch ein eigenes Bauvolumen von ca. 7.200.000 € in 4 Jahren umgesetzt werden. Externe Architekten und eigene Mitarbeiter können also zusammen im Förderzeitraum von 2017-2020 eine gesamte Bausumme von ca. 33.000.000 € (25.750.000 € + 7.200.000 €) umsetzten. Die im Zeitraum 2017-2020 umzusetzende Bausumme beträgt jedoch ca. 42.000.000 € aus zwingend notwendiger Bauunterhaltung (sicherheitsrelevant) in den großen Liegenschaften, die Umsetzung des Immobilienkonzeptes, KInvFÖG I und Gute Schule 2020. Die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II ist dabei mit einer Bausumme von 4.900.000 € noch nicht berücksichtigt. Die Umsetzung aller bereits laufender Immobilien-Maßnahmen sowie der Förderprojekte erfordert zwingend kurzfristig eine unbefristete Nachpersonalisierung eines Architekten. Der ÄR wurde am 31.08.2017 entsprechend unterrichtet, einer kurzfristigen Personalisierung wurde zugestimmt. Für 2018 ist entsprechend eine Stelle einzurichten. |
| Dezernat 05 – Jugend, Schule, Gesundheit | | | | für 2017 | für 2018 | Differenz | Anmerkungen | | Dezernatsleitung | 2,5 | 2,5 | 0 | | | | 40 - Schulangelegenheiten | 57,5 | 57,5 | 0 | | | | 51 - Jugend und Familie | 115,0 | 118,0 | +3,0 | +1,0 Mehrstelle, Erl. 1 +2,0 Mehrstellen, Erl. 2 | | | 53 - Gesundheit | 65,0 | 66,5 | +1,5 | +1,0 Mehrstelle, Erl. 3 +0,5 Mehrstelle, Erl. 4 | | | Dezernat 05 gesamt | 240,0 | 244,5 | +4,5 | davon 4,5 Mehrstellen | | | | | | | | | | | | |
| Erläuterungen: 1. Zum 01.01.2018 ist die letzte Stufe des Gebit-Gutachtens umzusetzen (siehe auch Vorlage 118/2015 an den JHA vom 09.06.2015). Dafür ist die Leitungsstelle Soziale Dienste einzurichten und das Sachgebiet Soziale Dienste ist zu etablieren. Mit diesem letzten Schritt ist das Gebit-Gutachten vollständig umgesetzt, 14,0 Stellen wurden über die Stellenpläne 2016-2018 eingerichtet. 2. Für die Fachberatung Kindertagespflege ist derzeit eine Stelle vorhanden. Die Anzahl der geförderten Kindertagespflegeverhältnisse hat sich von 334 in 2013 auf 415 in 2016 erhöht. Für 2017 wird mit 480 Fällen gerechnet. Entsprechend dieser Steigerung ist auch die Anzahl der Tagespflegepersonen von 148 in 2013 auf 176 in 2016 stark angestiegen. Nach den Handreichungen zur Kindestagespflege in Nordrhein-Westfalen (NRW/DJI) und Fachberatung Kindertagespflege (Bund/DJI) soll eine Vollzeitkraft maximal 60 Tagespflegepersonen beraten und betreuen. Aktuell sind beim Kreisjugendamt Soest 176 Tagespflegepersonen aktiv. Der empfohlene Schlüssel aus den Handreichungen wird deutlich überschritten. Insofern sind nunmehr drei statt bisher eine Stelle für die Kindertagespflege erforderlich. 3. Für die Verwaltung des Gesundheitsamtes sind neben der Verwaltungsleitung der Abteilung Gesundheit, die gleichzeitig Sachgebietsleitung ist, derzeit 2,5 Sachbearbeiterstellen ausgewiesen. Der Aufwand für das Prüfungswesen der nichtärztlichen Heilberufe ist stark gestiegen. Durch die Neugründung einer Schule für Physiotherapie in 2017 nimmt die Anzahl der Prüfungen zu. | Des Weiteren fallen vermehrt Wiederholungsprüfungen an. Zeitintensive Sonderfälle im Rahmen der Überprüfung von Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen nehmen deutlich zu. Nach dem neuen Pflegeberufsgesetz wird die untere Gesundheitsbehörde auch für den Altenpflegebereich zuständig, bisher betraf das nur die Krankenpflege. Hier wird sich ebenfalls ein Mehraufwand ergeben. Zunehmend komplexe Sachverhalte, die sich aus den unterschiedlichsten Bereichen der Abteilung (Betreuungsbehördengesetz, PsychKG, ÖGDG, SGB, Infektionsschutzgesetz, HygMedVO, Apothekengesetz, Chemikaliengesetz) ergeben sowie komplexe Lagen im Infektionsschutz müssen bewertet, geklärt und schriftlich abschließend bearbeitet werden. Häufig resultieren daraus auch die Bearbeitung aufwändiger Ordnungswidrigkeitenverfahren und das Erstellen von Bußgeldbescheiden. Der Aufwand hat sich hierfür erheblich erhöht, so dass die Abteilung Gesundheit im Verwaltungsbereich um eine Stelle aufgestockt werden muss. 4. Anfang 2015 wurde das Büro des Behindertenbeauftragten eingerichtet. Es hat sich gezeigt, dass die Aufgaben in diesem Bereich sehr vielfältig sind, die Anlaufstelle sehr gut angenommen wird und die Aufgabenvielfalt weiter wächst. Die Beteiligung bei Baumaßnahmen ist umfangreicher geworden. Aktuell ist ein vierteljährliches umfangreiches Arbeitstreffen mit Vertretern der Betroffenen vorgesehen, um die Baumaßnahmen zu besprechen. Stellungnahmen sind zu verfassen und mit den bauverantwortlichen Stellen abzustimmen. Die Selbsthilfe hat den Antrag auf die Erstellung eines Aktionsplans für den Kreis Soest gestellt. Die Politik hat diesen Antrag unterstützt. Im Rahmen des Zukunftskonzepts wurde als erstes für diesen Bereich ein entsprechendes Ziel definiert. Weitere Aufgaben, wie das Projekt „Behinderungen im Fokus“, sind zu bearbeiten. Daher ist die vorhandene halbe Stelle nicht ausreichend, eine weitere halbe Stelle wird benötigt. | | | | |
| Dezernat 01 gesamt | 31,5 | 32,0 | +0,5 | | | Dezernat 02 gesamt | 368,5 | 372,0 | +3,5 | | | Dezernat 03 gesamt | 266,5 | 269,5 | +3,0 | | | Dezernat 04 gesamt | 125,0 | 127,0 | +2,0 | | | Dezernat 05 gesamt | 240,0 | 244,5 | +4,5 | | | zusammen: | 1.031,5 | 1.045,0 | +13,5 | | | b) | Nichtplanmäßige Stellen (Nachwuchskräfte, Jahrespraktikanten, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) | 85,0 | 88,0 | +3,0 | Erl. 1 | Erläuterungen: - Als Folge der demographischen Entwicklung wurde die Zahl der Ausbildungs-/Jahrespraktikantenstellen weiter bedarfsgerecht erhöht (in 2018: 65 Auszubildende, 2 Jahrespraktikanten / Trainees, 21 FSJ / FÖJ).
| | c) | nachrichtlich | | | | | | Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) | 91,0 | 91,0 | 0 | | | | | | | | |
Als Anlage beigefügt ist ebenfalls eine Übersicht aller Stellen (Vergleich Plan 2017 zu Plan 2018) aufgeteilt nach Beamten und Beschäftigten und den jeweiligen Stellenwertigkeiten. Eine detaillierte Übersicht mit Aufteilung auf die Dezernate findet sich als Anlage zum Haushaltsplan 2018. b) ergänzt um die Mehrstellen für den Rettungsdienst Mit weiterhin deutlich steigenden Einsatzzahlen wird im Rettungsdienst die Hilfsfrist derzeit nicht erreicht. Aus diesem Grund wurden die mit den Krankenkassen für Ende 2017 verabredete Evaluation vorgezogen und die zusätzlich notwendigen Bedarfe im Rettungsdienst mit den Krankenkassen inzwischen erfolgreich mit folgendem Ergebnis verhandelt: - ein zusätzlicher 12-Stunden RTW in Werl,
- mehr Vorhaltezeit beim 12-Stunden RTW in Erwitte (Ausweitung von fünf auf sieben Tagen/Woche),
- Erhöhung der KTW-Vorhaltung kreisweit auf 590 Wochenstunden, davon für den Kreis Soest auf 482 Wochenstunden.
Die Krankenkassen haben diese Aufstockungen dem Grunde nach in vollem Umfang bestätigt. Das Verfahren zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde von der Verwaltung unverzüglich eingeleitet. Mit der abschließenden Bestätigung ist bis Ende Oktober 2017 zu rechnen. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren wird der neue Rettungsdienstbedarfsplan den politischen Gremien im Herbst 2017 zur Entscheidung vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 207/2017). Die Ergänzungen werden dann zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die Umsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2018. Dazu ist folgende Personalisierung in 2018 erforderlich: zusätzlicher 12-Std- RTW Werl: 5,0 Mehrstellen Ausweitung RTW-Vorhaltung Erwitte:2,0 Mehrstellen Aufstockung KTW-Bereich : 14,0 Mehrstellen Gesamt 21,0 Mehrstellen Die 21,0 Stellen werden sukzessive in 2018 und damit nicht ganzjährig besetzt werden. Sie werden durch die Krankenkassen in vollem Umfang über die Gebühren refinanziert. Weiterhin wurde mit den Krankenkassen grundsätzlich darüber Einigkeit erzielt, den Bedarf im Verwaltungsbereich nach dem „Niedersachsen-Modell“ zu berechnen. Eine erste Berechnung ergibt einen Mehrbedarf von 3,0 Mehrstellen im Verwaltungsbereich. Dieser errechnete Bedarf muss noch mit den Krankenkassen abschließend abgestimmt werden. Dieser Prozess wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Um in 2018 auf einen möglichen Bedarf, der von den Krankenkassen bestätigt wird, reagieren zu können, ist es erforderlich, den vorläufig errechneten Mehrbedarf in den Stellenplan für 2018 mit aufzunehmen. Die Stellen wären refinanziert und würden nur dann besetzt werden, wenn der Bedarf durch die Krankenkassen anerkannt und damit die vollständige Kostenübernahme gesichert ist. Der Mehraufwand und die korrespondierenden Mehrerträge werden über die Änderungsliste im Kreisausschuss am 07.12.2017 beziffert. Fazit zur Entwicklung der Planstellen gesamt: | Dezernat 01 gesamt | 31,5 | 32,0 | +0,5 | | | Dezernat 02 gesamt | 368,5 | 396,0 | +27,5 | | | Dezernat 03 gesamt | 266,5 | 269,5 | +3,0 | | | Dezernat 04 gesamt | 125,0 | 127,0 | +2,0 | | | Dezernat 05 gesamt | 240,0 | 244,5 | +4,5 | | | zusammen: | 1.031,5 | 1.069,0 | +37,5 | |
Die Entwicklung der Planstellen (getrennt nach Verwaltungsbereich allgemein = gelb, Mehrstellen aufgrund der Flüchtlingssituation = rot, Rettungsdienst = grau) stellt sich seit 2008 wie folgt dar: 
- Außerplanmäßige Stellen
Nachfolgend sind die außerplanmäßigen Stellen für 2018 erläutert. Bei den Stellen handelt es sich im Wesentlichen um befristete einmalige Aufgaben bzw. befristete Projektaufgaben, die häufig refinanziert sind bzw. in den kommenden Jahren beendet werden. Dezernat 02 10 – IT und Organisation 1,0 Fachinformatiker: Nach Bestehen der Abschlussprüfung mit gutem Ergebnis wurde im Sommer 2017 ein Fachinformatiker übernommen. Ihm wurde, wie jedem Auszubildenden, zunächst ein auf ein Jahr befristeter Vertrag angeboten. Eine freie Planstelle zur dauerhaften Übernahme ist derzeit noch nicht vorhanden. 17 – Bürgerdienste 2,0 Verwaltungsmitarbeiter/innen: Zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Kfz Servicecenters Soest und Lippstadt und zur besseren Bewältigung der deutlich gestiegenen Kundenströme wurden 2,0 Mehrstellen außerplanmäßig befristet von extern besetzt (siehe Informationsvorlage an den BAU 01.09.14 und P+O am 16.09.2014). In 2016 erfolgte die Zusammenlegung der Abt. 17 Bürgerservice und 37 Kfz-Zulassungen und Führerscheine. Eine interne Überprüfung der Stellenbemessung erfolgt ab Ende 2017, um dann abschließend zu entscheiden, ob die außerplanmäßig befristet eingestellten Mitarbeiter/innen auf dann noch einzurichtende Planstellen zu übernehmen sind oder ob das Personal dauerhaft nicht erforderlich ist und die befristeten Verträge auslaufen können. 18 – Personal- und Organisationsentwicklung 2,0 Verwaltungsmitarbeiterinnen: 0,5 Fortbildung, 0,5 Wissensmanagement pp, 1,0 eGovernment Im Zuge der Neuorganisation der Abteilung 18 verbunden mit zahlreichen Neubesetzungen von Stellen / Einarbeitungen wurden der Abt. zunächst befristet bis 31.12.2017 1,0 Verwaltungsmitarbeiterinnen für die Aufgabenbereiche Fortbildung und Wissensmanagement zugewiesen. Eine weitere Mitarbeiterin wurde für die Umsetzung des eGovernment-Masterplanes, welcher maßgeblich durch die Organisationsentwicklung begleitet wird, befristet bis 31.12.2018 zugewiesen. 61 – Koordinierungsstelle Regionalentwicklung 1,0 Landschaftsingenieur: Ein Landschaftsingenieur ist für den Zweckverband Naturpark Arnsberger Wald seit vielen Jahren unbefristet tätig. Da es sich um eine Tätigkeit für einen Zweckverband handelt, wird der Mitarbeiter nicht auf einer Planstelle geführt. Dezernat 03 62 – Liegenschaftskataster und Vermessung 2,0 Fachkräfte: Für das Förderprojekt „Smart4You – Dein Butler“ wurden 2,0 Stellen mit einer Befristung von 3 Jahren eingeplant. Das Projekt ist Gewinner im Wettbewerbsaufruf „Erlebnis NRW - Tourismuswirtschaft stärken“ und befindet sich zurzeit in der Nachverhandlungsphase für die Erteilung des Zuwendungsbescheides durch das Wirtschaftsministerium NRW bzw. durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Personalaufwendungen sind vollständig refinanziert. 70 - Umwelt 1,0 Fachingenieurin: Mit Erlass vom 12.01.2015 wurde der Vogelschutzmaßnahmenplan u. a. für das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde eingeführt. Das Land erhofft sich aufgrund der darin vorgesehenen Maßnahmen eine Verbesserung der Erhaltungszustände der geschützten Arten und damit eine Abwendung des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Für das Projekt ist eine Stelle für drei Jahre befristet bei der Unteren Landschaftsbehörde besetzt. Die Personalaufwendungen sind aufgrund der vorliegenden Förderzusage des Landes vollständig refinanziert. Dezernat 04: 22 – Zentrale Vergabestelle 1,0 Verwaltungsmitarbeiter/inin: In der zentralen Vergabestelle ist eine Verwaltungsmitarbeiterin u.a. für das Projekt „Zentraler Einkauf“ befristet unterstützend zugewiesen worden. Dezernat 05 40 – Schulangelegenheiten 1,0 Verwaltungsmitarbeiter / Sozialarbeiter: Am 30.06.2016 hat der Kreistag die Umsetzung des Landesförderprogramms „KommAn-NRW“ zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen durch das Kommunale Integrationszentrum beschlossen. Hierzu wurde 1,0 Stelle projektbezogen befristet bis zum 31.12.2017 besetzt. Noch ist offen, ob das Programm durch die neue Landesregierung fortgeführt wird. |
51 – Jugend und Familie 0,5 Erzieherin Kindergarten Abenteuerland: Mit Übernahme des Kindergartens Abenteuerland in die Trägerschaft des Kreises Soest wurden für die Einrichtung 2,5 Planstellen eingerichtet. Da nicht klar war, ob und wie lange der Kindergarten Bestand haben wird, wurde später entsprechend der tatsächlichen Gruppenstärke jeweils von Jahr zu Jahr befristet eine weitere Erzieherin eingestellt. Zum Kindergartenjahr 2018/2019 ist der Übergang des Betriebes in eine andere Trägerschaft geplant. Insofern würde dann auch die außerplanmäßige Stelle entfallen.
- Entwicklung der Personalaufwendungen / Erstattungen für Personalaufwendungen
Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen incl. der o.g. Stellenveränderungen stellt sich insgesamt wie folgt dar (in Mio. €): | | | | | | | | | | | 2017 | 2018 | Abw. zum Vj. | | | | | | | Mio€ | Mio€ | Mio€ | in % | Bruttopersonalaufwendungen | 66,4 | 70,9 | +4,5 | +6,8% | Versorgungsaufwendungen | 10,4 | 11,0 | +0,6 | +6,1% | Gesamt | 76,8 | 81,9 | +5,1 | +6,6% | Erstattungen (inkl. VKE) | 23,3 | 24,5 | +1,2 | +5,1% | Nettopersonalaufwendungen | 53,5 | 57,4 | +3,9 | +7,3% | | | | | |
(Hinweis: Diese Angaben beinhalten nicht den Mehraufwand und die korrespondierenden Mehrerträge für die Mehrstellen des Rettungsdiensteses. Diese werden über die Änderungsliste im Kreisausschuss am 07.12.2017 beziffert.) Die Bruttopersonalkosten steigen um insgesamt 5,1 Mio. €, die Nettopersonalkosten nach Abzug der Personalkostenerstattungen um 3,9 Mio. €. - Leistungsorientierte Bezahlung
Nach der Einführung eines Systems für die leistungsorientierte Bezahlung im Jahr 2007, ab 2008 auch für Beamtinnen und Beamte, wurde nach anfänglicher Zahlung von 1 % des Entgeltvolumens für 2013 erstmals der tarifliche vereinbarte Satz von 2 % ausgezahlt. Eine weitere Anhebung ist im Tarifvertrag derzeit nicht vorgesehen. Für 2018 sind rd. 620.000 € für die Tarifbeschäftigten und rd. 257.000 € für die Beamtinnen und Beamten eingeplant. - Ausbildung
Als Reaktion auf die Folgen der demografischen Entwicklung hat die Verwaltung die Ausbildungszahlen deutlich erhöht (siehe hierzu auch jährlich gesondert vorgelegte Beschlussvorlage an den Ausschuss für Personal und Organisation sowie aktuell die Vorlage 238/2017). Darüber hinaus wurden sukzessive auch neue Ausbildungsberufe wie der Bachelor of Arts Soziale Arbeit und die KIA-Ausbildung angeboten. Weitere neue Ausbildungsberufe – wie z.B. der Notfallsanitäter und der Rettungssanitäter – kamen hinzu. Durch ein breites Angebot an überwiegend bedarfsgerechten Ausbildungsberufen werden junge Menschen möglichst frühzeitig an den Arbeitgeber Kreis Soest gebunden. Nur so kann der hohen Anzahl bevorstehender Renteneintritte und Pensionierungen begegnet werden. - Mitwirkung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten
Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten sind beigefügt.
- Personalbericht 2017
Weitere Ausführungen und Differenzierungen zu den Personalkennzahlen werden im Personalbericht 2017 dargestellt. Er kann in die laufende Beratung des neuen Haushalts im Detail nicht einbezogen werden, da die Daten des abgelaufenen Jahres erst nach Jahresende als Rückblick vorliegen. Der Personalbericht für 2017 wird im Juni 2018 im Ausschuss für Personal und Organisation vorgestellt.
|
|