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Der Kreistag beschließt das veränderte Konzept „Gute Schule 2020“ für die Schulen in der Trägerschaft des Kreises Soest (Anlage 1).
Das Digitalisierungskonzept hat weiterhin Gültigkeit.
Zusammenfassung Unter der Vorlage 016/2017 hat der Kreistag am 30.03.2017 ein Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 beschlossen und auf den Weg gebracht. Im Gesamtkonzept sind die über 4 Jahre abrufbaren Mittel in einer Gesamthöhe von 7.781.736 € in Höhe von 5.500.000 € für den Neubau der Sporthalle am Börde- Berufskolleg vorgesehen, die weiteren Mittel von 2.009.762 € zur Sanierung der Sporthalle am Lippe-Berufskolleg.
Die Landesregierung beabsichtigt das Gesetz zur Umsetzung des Kommunal-investitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu ändern und um ein Kapitel 2 [KInvFöG II] zur ergänzen. Der Referentenentwurf wurde am 29.08.2017 durch das Landeskabinett bereits beschlossen. Es werden dem Kreis Soest als Schulträger zweckgebunden für den Bereich Schule, weitere 4,9 Mio. € zur Verfügung gestellt. Während das erste Paket des Kommunalinvestitionsförderprogramm Kapitel 1 [KInvFöG I] aus 2015/2016 die Verpflichtung auferlegt hatte, energetische Erneuerungen an den Gebäuden voranzutreiben, hat dieses Paket die Einschränkung, dass es nicht für eine wesentliche kapazitätsmäßige Aufstockung an Schulen verwendet werden darf. Näherer Auskünfte, was darunter zu verstehen ist, kann die Bezirksregierung im Moment noch nicht geben.
Sowohl an der Jacob-Grimm-Schule in Soest, als auch an der Bodelschwingh-Schule, die auf dem gleichen Gelände „Vor dem Schültinger Tor“ in Soest untergebracht sind, haben sich die Schülerzahlen, entgegen den Erwartungen, deutlich nach oben entwickelt. Es soll über einen separaten Neubau, der für beide Schulen nutzbar ist, Abhilfe geschaffen werden [s. Vorlage 240/2017] Die Kosten belaufen sich nach ersten Berechnungen des Sachgebietes Techn. Immobilien auf ca. 3,5 Mio. €.
Da nicht rechtssicher abklärbar ist, ob es sich hier um eine wesentliche kapazitätsmäßige Aufstockung im Sinne des KInvFöG handelt und damit nicht darüber finanziert werden darf wird vorgeschlagen, hier Gute Schule 2020 Mittel einzusetzen. Das Bauprojekt soll mit der Sanierung am Lippe-Berufskolleg getauscht werden, damit beide Baumaßnahmen kreisumlageneutral umgesetzt werden können.
Die Schülerzahlen an den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Soest steigen. Es besteht Handlungsbedarf
a) auf dem Gelände „Vor dem Schültinger Tor“ in Soest, wo die Bodelschwingh-Schule und die Jacob-Grimm- Schule liegen.
In der Erwartung, dass aufgrund des Gemeinsamen Lernens im Rahmen von Inklusion die Schülerzahlen an den Förderschulen sich mittelfristig eher reduzieren, sind, in Absprache mit beiden Schulleitungen über mehrere Jahre verschiedene Interimslösungen veranlasst worden. Insbesondere werden Spezialräume an beiden Schulen und auch die Trainingswohnung an der Bodelschwingh-Schule für Unterrichtszwecke genutzt. Die Schülerzahlen sind zum neuen Schuljahr nochmal gestiegen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung die Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Daher soll mit einem separat zu erstellenden Schulbau für Entlastung gesorgt werden. [s. Vorlage 240/2017]
b) in Sönnern an der Peter-Härtling-Schule
Die Peter-Härtling-Schule hat den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Bis zum letzten Schuljahr war sie eine Primarschule mit einer Genehmigung, die Klassen 5 und 6 als Orientierungsstufe anzubieten, um Kindern ggf. ein oder zwei Schuljahre länger für eine Rückführung an die Regelschule zu gönnen. Die weitergehenden Jahrgänge in dem Förderschwerpunkt wurden bisher nur an der Hedwig-Schule in Lippstadt angeboten. Kinder und Jugendliche, auch aus dem westlichen Kreisgebiet mussten, wenn die Förderschule weiter besucht werden sollte, die Fahrstrecke in Kauf nehmen.
Die damalige Landesregierung hat auf die Mindestgrößenverordnung verwiesen. Diese kennt keine Orientierungsstufe. In mehreren Gesprächen bei der Bezirksregierung gab es nur die Alternativen, entweder die Peter-Härtling-Schule mit den Jahrgangsstufen 1 - 4 aber ohne die Orientierungsstufe weiterzuführen oder die Schule bis zur Jahrgangsstufe 10 auszubauen. Um den Kindern im westlichen Kreisgebiet ein gutes Angebot zu erhalten, hat der Kreistag die Erweiterung beschlossen. Die Bürgermeister haben bei einem Treffen am 05.09.2017 diese Entscheidung nochmal begrüßt. Zum aktuellen Schuljahr 2017/18 gibt es erstmals eine Klasse 7 an der Peter-Härtling-Schule. Der schrittweise Aufbau wird in 2020/2021 abgeschlossen sein.
Die Mindestgröße einer Schule mit dem Förderschwerpunkt liegt bei 88 Schülerinnen und Schüler. Aktuell, nur mit 7 Jahrgängen, liegt die Zahl aber bereits bei 97. Eine Entwicklung der Schülerzahlen ist im Moment eher schwer prognostizierbar, weil sie von unterschied-lichen Faktoren abhängt. In Lippstadt an der Hedwig-Schule liegt die Zahl jetzt bei 161 (Schuljahr 2017/2018).
Es muss räumlich reagiert werden. Der Unterricht erfolgt sowohl zielgleich nach den Anforderungen der allgemeinen Schule als auch zieldifferent nach dem Bildungsgang Lernen. In diesem Förderschwerpunkt ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich. Daraus ergeben sich spezielle Bedarfe an die räumlichen Anforderungen.
Mit der Schulleitung und der Schulaufsicht besteht aber Einigkeit, die verschiedenen Optionen vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Schülerzahlen im Laufe des nächsten Jahres gemeinsam zu bewerten. In der Zwischenzeit wird eine Dependance in Soest angemietet. Eine Kostenkalkulation zum Erweiterungsbau gibt es noch nicht.
Teil I – Fördermittel im Schulbereich
Dementsprechend ergeben sich mindestens vier Großprojekte in der Mittelfristplanung: - Sporthalle am Börde-Berufskolleg - Sporthalle am Lippe-Berufskolleg - Erweiterungsbau Jacob-Grimm- und Bodelschwingh-Schule - Erweiterungsbau Peter-Härtling-Schule
Für die ersten dieser drei Maßnahmen sind Kosten in Höhe von rund 13,5 Mio. € kalkuliert.
Demgegenüber stehen zwei Fördertöpfe speziell für die Schulen:
Gute Schule 2020 in Höhe von rund 7,78 Mio. € und das KInvFöG II in Höhe von rund
Entsprechend können damit alle drei Maßnahmen kreisumlageneutral umgesetzt werden.
Allerdings hat jedes Förderpaket eigene Bedingungen, die es zu beachten gilt.
So können die Mittel aus dem neuen KInvFöG II nicht für eine wesentliche kapazitätsmäßige Aufstockung verwendet werden. Da der geplante Neubau auf dem Gelände „Am Schültinger Tor“ hier die Raumkapazitäten der beiden Schulen erweitert, sollen die Mittel der Fördertöpfe nochmal neu verteilt werden. Alle Maßnahmen bleiben erhalten, werden aber anderes finanziert:
- Sporthalle am Börde-Berufskolleg – vornehmlich aus Gute-Schule 2020 - Sporthalle am Lippe-Berufskolleg – vornehmlich aus KInvFöG II - Jacob-Grimm- und Bodelschwingh-Schule aus Gute-Schule 2020
Maßnahmen KInvFöG II und Gute Schule 2020
Die Finanzierung eines Erweiterungsbaus für die Peter-Härtling-Schule muss nach aktuellem Stand über bis dahin angesparte Schulpauschalmittel und Mittel aus der allgemeinen Kreisumlage erfolgen.
In der Folge sind zwei Beschlüsse notwendig:
a) Ein neues Konzept für die Gute Schule 2020 Mittel [s. Anlage] Bei dem jährlichen Mittelabruf ist anzugeben, für welche Maßnahme die Gelder verwendet werden sollen. Das muss übereinstimmen mit der vom Kreistag beschlossenen Konzeption.
b) Neubau für die Jacob-Grimm- und die Bodelschwingh-Schule [Vorlage 240/2017]
Zur Verwendung der Gute Schule 2020 Mittel muss ein Digitalisierungskonzept erstellt werden. Dieses lag der Beschlussvorlage 016/2017 bei. Der Kreistag hat es zur Kenntnis genommen. Es hat weiterhin Gültigkeit. Alle Berufskollegs in Kreisträgerschaft sind mittlerweile mit leistungsstarken 400 mBit, alle Förderschulen in Kreisträgerschaft mit 200 mBit angebunden.
Teil II – Überblick über die Verwendung der Fördermittel inkl. KInvFöG I
In der alten Konzeption sind bei der Sanierung der Sporthalle am Lippe-Berufskolleg auch Mittel in Höhe von 900.000 € aus dem KInvFöG I (energetische Sanierung) eingeflossen. Es ist nun geplant, diese anderweitig einzusetzen. Ein Gesamtüberblick gibt die Vorlage 227/2017.
Es gibt durchaus weitergehende Bedarfe bei den Schulen. So werden im Moment aufgrund der endlichen personellen Ressourcen im Bereich Techn. Immobilien z. B. alle Instandhaltungsmaßnahmen zurückgestellt. Allerdings sind alle aktuellen Förderpakete bis 2020 bzw. 2022 beschränkt. Leider können die Mittel nicht für den z.B. notwendigen Erweiterungsbau an der Peter- Härtling-Schule aufgespart werden. Aufgrund der Umschichtung der Fördermittel muss das Konzept für die Maßnahmen „Gute Schule 2020“ durch den Kreistag neu beschlossen werden.
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