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Vorlage - 227/2017  

 
 
Betreff: Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1 und Kapitel 2)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.22.08
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau-, Straßenwesen und Immobilien Kenntnisnahme
13.11.2017 
14. Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenwesen und Immobilien zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung und Integration Kenntnisnahme
15.11.2017 
12. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Schule und Sport zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme
07.12.2017 
16. Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Kenntnisnahme
19.12.2017 
17. Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
2017-10-16 Fördermittel Maßnahmen  

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 10 % zu den einzelnen Maßnahmen ist im Haushalt und in der Mittelfristplanung eingeplant.

 

 


Zusammenfassung

 

Die Landesregierung beabsichtigt das Gesetz zur Umsetzung des Kommunal­investitions­förderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu ändern. Damit werden in einem Kapitel 2 weitere Fördermittel den finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

 

Durch die Gesetzesänderung erhält die Kreisverwaltung weitere Finanzhilfen von voraus­sicht­lich rd. 4,9 Mio. EUR (Kapitel 2), die bis Ende 2022 für die Verbesserung der Schulinfrastruktur verwendet werden müssen. Die bereits zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Kapitel 1) zur Stärkung der Investitionstätigkeit sind bis 2020 zu verwenden.

 

Damit sichergestellt werden kann, dass die Fördermittel aus den  beiden Kapiteln des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zweckbestimmt und vollständig ausgeschöpft werden können, ist eine Um- und Neuver­teilung der Fördermittel auf entsprechende Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 

 

Die einzelnen Maßnahmen sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen.

 


Sachdarstellung

In 2015 wurden den finanzschwachen Kommunen in NRW Finanzhilfen des Bundes in Höhe von rd. 1,126 Mrd. EUR zur Stärkung der Investitionstätigkeit zur Verfügung gestellt. Hiervon sind rd. 4,9 Mio. EUR auf die Kreisverwaltung Soest entfallen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist bis Ende 2020 möglich.

 

Die Landesregierung beabsichtigt nun das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu ändern und um ein Kapitel 2 zu ergänzen. Der Referentenentwurf wurde am 29.08.2017 durch das Landeskabinett beschlossen. Die zu erwartenden Inhalte des Umsetzungsgesetzes liegen bereits vor. Insgesamt sollen den Kommunen in NRW weitere Finanzhilfen in Höhe von rd. 1,12 Mrd. EUR zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Davon entfallen voraussichtlich ebenfalls rd. 4,9 Mio. EUR auf die Kreisverwaltung Soest. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen ist bis Ende 2022 möglich.

 

Damit sichergestellt werden kann, dass die Fördermittel aus den  beiden Kapiteln des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zweckbestimmt und vollständig ausgeschöpft werden können, ist eine Um- und Neuver­teilung der Fördermittel auf entsprechende Maßnahmen vorgesehen.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1:

 

Die beabsichtigten Maßnahmen wurden dem Kreistag zuletzt am 30.03.2017 zur Kenntnis gegeben (Vorlage 21/2017).

 

Die Verwaltung hat den Kreistag am 17.03.2016 über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes informiert (Vorlage 250/2015). Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 4.905.929,37 EUR zum Abruf bereit.

 

Für folgende Maßnahmen sollten ursprünglich Fördermittel in Anspruch genommen werden:

 

  1. Kreishaus, Soest1.500.000 EUR

Energetische Sanierung Gebäudeteil C1

einschl. Sonnenschutz, Erneuerung der Fenster und

Außentüren inkl. Nebenkosten

 

  1. Instandhaltungs- und Brandschutzmaßnahmen Sitzungstrakt     ca. 600.000 EUR

Energetische Sanierung Lüftungsanlagen, Sonnenschutz,

Erneuerung Fenster inkl. Nebenkosten

(hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 1.380.000 EUR)

 

  1. Kreishaus, Soest   140.000 EUR

Energetische Sanierung durch Austausch Verglasung und

Erneuerung außenliegender Sonnenschutz

 

  1. Kreishaus, Soest   200.000 EUR

Energetische Sanierung des Glasdachs im Foyer

 

  1. Kreishaus, Soest   400.000 EUR

Energetische Sanierung von Flachdächern

 

  1. Lippe-Berufskolleg, Lippstadt      ca. 1.000.000 EUR

Energetische Sanierung der Sporthalle

(hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 3.350.000 EUR)

 

  1. Börde-Berufskolleg, Soest1.500.000 EUR

Energetische Sanierung Dachflächen

  1. Bodelschwingh-Schule   200.000 EUR

Energetische Sanierung des Flachdaches

 

Gesamtsumme Maßnahmen5.540.000 EUR

 

Bei den Summen handelt es sich hierbei um die voraussichtlich förderfähigen Kosten. Der förderfähige Anteil beträgt 90% der förderfähigen Kosten, somit insgesamt 4.986.000 EUR.

 

Die Maßnahmen 1, 2 und 7 wurden bereits begonnen, Maßnahme 3 ist abgeschlossen.

 

Entgegen dieser Planung soll die Sanierung der Sporthalle am Lippe-Berufskolleg (Nr. 6) anteilig aus den neuen Fördermitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 finanziert werden. Die Sanierung des Flachdaches an der Bodelschwingh-Schule (Nr. 8) soll als Reservemaßnahme zunächst zurückgestellt werden. Damit stehen Fördermittel zur Verfügung, die für weitere erforderliche und dem Förderzweck entsprechende Maß­nahmen eingesetzt werden sollen. Folgende Maßnahmen sind geplant:

 

  1. Kreishaus Soest   280.000 EUR

Energetische Sanierung der Glasdächer in den Treppenhäusern
 

  1. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen   675.000 EUR

Luftreinhaltung durch den Ersatz mit Abgasnorm VI

 

  1. Erneuerung der Beleuchtung an Signalanlagen   200.000 EUR

 

Sofern bei der Durchführung der Maßnahmen festgestellt wird, dass die Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft werden können, soll als Reservemaßnahme die Sanierung des Flachdachs der Bodelschwingh-Schule vorgesehen werden. Auch ein weiterer Austausch von Fahrzeugen, die noch nicht der Abgasnorm VI entsprechen, wäre möglich.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2:

 

Über das zusätzliche Förderprogramm können Maßnahmen zur Verbesserung der Schul­infrastruktur finanziert werden. Folgende Maßnahmen sind geplant:

 

  1. Börde-Berufskolleg Soest2.095.000 EUR

Neubau Sporthalle

(hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 6.700.000 EUR)

 

  1. Lippe-Berufskolleg Lippstadt

Energetische Sanierung der Sporthalle3.350.000 EUR

 

Gesamtsumme Maßnahmen5.445.000 EUR

 

Bei den Summen handelt es sich hierbei um die voraussichtlich förderfähigen Kosten. Der förderfähige Anteil beträgt 90% der förderfähigen Kosten, somit insgesamt 4.900.500 EUR.