Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung
Die Landesregierung beabsichtigt das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu ändern. Damit werden in einem Kapitel 2 weitere Fördermittel den finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Durch die Gesetzesänderung erhält die Kreisverwaltung weitere Finanzhilfen von voraussichtlich rd. 4,9 Mio. EUR (Kapitel 2), die bis Ende 2022 für die Verbesserung der Schulinfrastruktur verwendet werden müssen. Die bereits zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 4,9 Mio. EUR (Kapitel 1) zur Stärkung der Investitionstätigkeit sind bis 2020 zu verwenden.
Damit sichergestellt werden kann, dass die Fördermittel aus den beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zweckbestimmt und vollständig ausgeschöpft werden können, ist eine Um- und Neuverteilung der Fördermittel auf entsprechende Maßnahmen vorgesehen.
Die einzelnen Maßnahmen sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen.
In 2015 wurden den finanzschwachen Kommunen in NRW Finanzhilfen des Bundes in Höhe von rd. 1,126 Mrd. EUR zur Stärkung der Investitionstätigkeit zur Verfügung gestellt. Hiervon sind rd. 4,9 Mio. EUR auf die Kreisverwaltung Soest entfallen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist bis Ende 2020 möglich.
Die Landesregierung beabsichtigt nun das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen zu ändern und um ein Kapitel 2 zu ergänzen. Der Referentenentwurf wurde am 29.08.2017 durch das Landeskabinett beschlossen. Die zu erwartenden Inhalte des Umsetzungsgesetzes liegen bereits vor. Insgesamt sollen den Kommunen in NRW weitere Finanzhilfen in Höhe von rd. 1,12 Mrd. EUR zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Davon entfallen voraussichtlich ebenfalls rd. 4,9 Mio. EUR auf die Kreisverwaltung Soest. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen ist bis Ende 2022 möglich.
Damit sichergestellt werden kann, dass die Fördermittel aus den beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zweckbestimmt und vollständig ausgeschöpft werden können, ist eine Um- und Neuverteilung der Fördermittel auf entsprechende Maßnahmen vorgesehen.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1:
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden dem Kreistag zuletzt am 30.03.2017 zur Kenntnis gegeben (Vorlage 21/2017).
Die Verwaltung hat den Kreistag am 17.03.2016 über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes informiert (Vorlage 250/2015). Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 4.905.929,37 EUR zum Abruf bereit.
Für folgende Maßnahmen sollten ursprünglich Fördermittel in Anspruch genommen werden:
Energetische Sanierung Gebäudeteil C1 einschl. Sonnenschutz, Erneuerung der Fenster und Außentüren inkl. Nebenkosten
Energetische Sanierung Lüftungsanlagen, Sonnenschutz, Erneuerung Fenster inkl. Nebenkosten (hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 1.380.000 EUR)
Energetische Sanierung durch Austausch Verglasung und Erneuerung außenliegender Sonnenschutz
Energetische Sanierung des Glasdachs im Foyer
Energetische Sanierung von Flachdächern
Energetische Sanierung der Sporthalle (hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 3.350.000 EUR)
Energetische Sanierung Dachflächen
Energetische Sanierung des Flachdaches
Gesamtsumme Maßnahmen5.540.000 EUR
Bei den Summen handelt es sich hierbei um die voraussichtlich förderfähigen Kosten. Der förderfähige Anteil beträgt 90% der förderfähigen Kosten, somit insgesamt 4.986.000 EUR.
Die Maßnahmen 1, 2 und 7 wurden bereits begonnen, Maßnahme 3 ist abgeschlossen.
Entgegen dieser Planung soll die Sanierung der Sporthalle am Lippe-Berufskolleg (Nr. 6) anteilig aus den neuen Fördermitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 finanziert werden. Die Sanierung des Flachdaches an der Bodelschwingh-Schule (Nr. 8) soll als Reservemaßnahme zunächst zurückgestellt werden. Damit stehen Fördermittel zur Verfügung, die für weitere erforderliche und dem Förderzweck entsprechende Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Folgende Maßnahmen sind geplant:
Energetische Sanierung der Glasdächer in den Treppenhäusern
Luftreinhaltung durch den Ersatz mit Abgasnorm VI
Sofern bei der Durchführung der Maßnahmen festgestellt wird, dass die Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft werden können, soll als Reservemaßnahme die Sanierung des Flachdachs der Bodelschwingh-Schule vorgesehen werden. Auch ein weiterer Austausch von Fahrzeugen, die noch nicht der Abgasnorm VI entsprechen, wäre möglich.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2:
Über das zusätzliche Förderprogramm können Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanziert werden. Folgende Maßnahmen sind geplant:
Neubau Sporthalle (hier nur förderfähiger Anteil; Gesamtinvestition 6.700.000 EUR)
Energetische Sanierung der Sporthalle3.350.000 EUR
Gesamtsumme Maßnahmen5.445.000 EUR
Bei den Summen handelt es sich hierbei um die voraussichtlich förderfähigen Kosten. Der förderfähige Anteil beträgt 90% der förderfähigen Kosten, somit insgesamt 4.900.500 EUR.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |