Bürgerinformationssystem
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Der Kreistag beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages vom 19.12.2017 (Anlage 3 zur Vorlage). Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 29.10.2015 außer Kraft.
Zusammenfassung
Die beabsichtigte Einführung des digitalen Sitzungsdienstes macht die Anpassung der Verfahrensvorschriften, die in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Kreistages verankert sind, notwendig.
Neben diesen Anpassungen sollen redaktionelle Änderungen und Angleichungen von Regelungen an die Empfehlungen des Landkreistages erfolgen.
Im Zuge der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes sind Regelungen der Hauptsatzung des Kreises Soest sowie der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Soest neuzufassen. Es finden redaktionelle Änderungen sowie diverse weitere Anpassungen der Regelungen des Ortsrechtes statt. Dabei soll in Einzelfällen der aktuellen Empfehlung des Landkreistages im Rahmen der Mustergeschäftsordnung gefolgt werden.
Der Vorlage beigefügt sind die Anpassung der Geschäftsordnung mit der Darstellung der Änderungen (Anlage 1 zur Vorlage), eine Synopse (Anlage 2 zur Vorlage) sowie die Lesefassung der Geschäftsordnung (Anlage 3 zur Vorlage).
Im Einzelnen:
Im neuen § 1 wird die Form der Ladung des Kreistages gem. der Empfehlung des Landkreistages festgelegt. Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung ist damit der Regelfall, dass sowohl Einladung als auch Sitzungsunterlagen im Kreistagsinformationssystem digital zur Verfügung gestellt werden. Parallel erfolgt eine Information per E-Mail an die von den Mitgliedern des Kreistages angegebene E-Mail Adresse. Gremienmitglieder, die nicht am elektronischen Sitzungsdienst teilnehmen, müssen dies schriftlich erklären. In diesen Fällen erfolgt weiterhin eine Einladung und Übersendung der Unterlagen in Papierform.
Es erfolgt eine redaktionelle Anpassung hinsichtlich des Bezuges auf den neuen § 1 sowie kleinere redaktionelle Anpassungen.
Es findet eine Anpassung der Vorschrift im Sinne der Mustergeschäftsordnung des Landkreistages statt. Die Regelung war bislang in den §§ 23 u. 24 wortgleich enthalten. Inhaltlich ist eine Zuordnung zu den Regelungen zur Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit von Sitzungen sinnvoll.
Es erfolgt eine formale Anpassung der Vorschrift hinsichtlich des digitalen Sitzungsdienstes sowie eine Angleichung der Vorschrift auf den Vorschlag des Landkreistages.
Es erfolgt eine wortgleiche Verschiebung in den § 10 (siehe Anmerkung zu 3.).
Es erfolgt eine wortgleiche Verschiebung in den § 10 (siehe Anmerkung zu 3.). Daneben erfolgt eine redaktionelle Anpassung hinsichtlich des Bezuges auf den geänderten § 10 und eine Korrektur auf den Bezug zu Absatz 4. Im neuen Absatz 6 erfolgt eine Regelung zur Bereitstellung der Niederschrift im Rahmen des digitalen Sitzungsdienstes gem. der Empfehlung des Landkreistages.
Für das Verfahren der Ladung der Sachkundigen Bürger in den Fachausschüssen gilt ebefalls das digitale Ladungsverfahren. Bei entsprechender schriftlicher Erklärung (Nichtteilnahmeerklärung) erfolgt die Ladung in Papierform.
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