Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Soest vom 20.12.2017 (Anlage 3 zur Vorlage). Die Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung des Kreises Soest vom 30.10.2015 außer Kraft.
Zusammenfassung
Die beabsichtigte Einführung des digitalen Sitzungsdienst macht die Anpassung der Verfahrensvorschriften, die in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Kreistages verankert sind, notwendig.
Neben diesen Anpassungen sollen redaktionelle Änderungen, Angleichung von Regelungen an die Empfehlungen des Landkreistages sowie notwendige Neuregelungen zum Verdienstausfall erfolgen.
Im Zuge der Einführung des digitalen Sitzungsdienstes sind Regelungen der Hauptsatzung des Kreises Soest sowie der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Soest neuzufassen. Es finden redaktionelle Änderungen sowie diverse weitere Anpassungen der Regelungen des Ortsrechtes statt. Dabei soll in Einzelfällen der aktuellen Empfehlung des Landkreistages im Rahmen der Musterhauptsatzung gefolgt werden. Daneben ist die Hauptsatzung auf die gesetzlichen Neuregelungen zum Verdienstausfall anzupassen.
Der Vorlage beigefügt ist die Anpassung der Hauptsatzung mit der Darstellung der Änderungen (Anlage 1 zur Vorlage), eine Synopse (Anlage 2 zur Vorlage) sowie die Lesefassung der Satzung (Anlage 3 zur Vorlage).
Im Einzelnen:
Hierbei handelt es sich um Anpassungen der Hauptsatzung hinsichtlich der verwaltungsinternen Kommunikation mit der Gleichstellungsbeauftragten. Diese soll zukünftig ebenfalls digital erfolgen.
Der sich auf Vergaben beziehende Einschub, wird dem Vergabetatbestand (§ 9 Abs. 1 lit. a) zugeordnet, da er sich auf diesen bezieht.
§ 9 der Hauptsatzung regelt die Übertragung von Geschäften des Kreistages auf den Kreisausschuss. Unter der lit. b wurden bislang Grundstückveräußerungen und -belastungen auf den Kreisausschuss übertragen. Grundstückskäufe unterlagen demnach dem Kreistag. Eine solche Differenzierung ist sachlich nicht zu begründen. Daher sollen zukünftig sämtliche Grundstücksangelegenheiten auf den Kreisausschuss übertragen werden.
Absatz 5 wird eingeschoben. Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung, die auch in der Musterhauptsatzung des Landkreistages erfolgt ist. Daher soll eine Angleichung stattfinden.
Aufgrund besserer Lesbarkeit wurde in der gesamten Hauptsatzung auf die Verwendung männlicher und weiblicher Form verzichtet. Daher soll auch hier eine Anpassung erfolgen.
Es soll eine Ergänzung des Absatzes 4 im Sinne der Empfehlung der Musterhauptsatzung des Landkreistages erfolgen.
Die Regelung kann ersatzlos entfallen, da die Regelungen der aktuellen Entschädigungsverordnung abschließend sind und keiner Konkretisierung bedürfen.
Es soll eine Ergänzung des Absatzes 1 im Sinne der Empfehlung der Musterhauptsatzung des Landkreistages erfolgen.
Durch das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes wurde die Regelung zum Höchstsatz für den Verdienstausfall, der bislang durch Hauptsatzung zu regeln war, in die Zuständigkeit des Verordnungsgebers verlagert und damit landesweit einheitlich geregelt. Daher bedarf es einer konkreten Festlegung des Höchstsatzes durch die Hauptsatzung nicht mehr.
Es soll eine Klarstellung der Regelungen für die öffentlichen Bekanntmachungen im Sinne der aktuellen Bekanntmachungsverordnung erfolgen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |