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Vorlage - 133/2017  

 
 
Betreff: Energiepolitisches Arbeitsprogramm des Kreises Soest 2017 - 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:61 Planung und Entwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Vorberatung
21.06.2017 
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz      
Ausschuss für Regionalentwicklung Vorberatung
26.06.2017 
11. Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung      
Kreisausschuss Vorberatung
29.06.2017 
14. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
06.07.2017 
15. Sitzung des Kreistages      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Energiepolitisches Arbeitsprogramm für den Kreis Soest 2017 - 2021  

Der Kreistag beschließt das von der Verwaltung in Abstimmung mit der „interfraktionellen Arbeitsgruppe European Energy Award“ um strategische Maßnahmenideen ergänzte „energiepolitische Arbeitsprogramm des Kreises Soest“ für den Zeitraum 2017 – 2021.

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt: 09.61.01

Konten: 4144000 / 5431000

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die Kosten sind im bereits beschlossenen Budget zur EEA-Prozessdurchführung in der Einstiegsphase bis 2018 und in die mittelfristige Haushaltsplanung bis 2021 eingeplant. Darüber hinausgehende Kostenansätze für enthaltene Einzelmaßnahmen erfolgen über die jährliche Haushaltsplanung der betroffenen Fachabteilungen.

 

 

 


Zusammenfassung

Der Kreis Soest und nimmt seit 2014 am europäischen Zertifizierungsverfahren zum European Energy Award (EEA) teil. Integriert ist die Umsetzung und Fortschreibung des im Jahr 2012 beschlossenen kreisweiten Klimaschutzkonzeptes über ein „energiepolitisches Arbeitsprogramm“.

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 3. Juni 2015, für dessen Erstellung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten.

Auf Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistags wurden der Verwaltung zur Erzielung von Energie-, CO2- und Energiekosteneinsparungen in den Jahren 2016 – 2018 durch den Kreistag mit Beschluss vom 17.12.2016 zusätzliche maßnahmenbezogene Haushaltsbudgets zur Verfügung gestellt.

In der 3. Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 25.01.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zum „energiepolitischen Arbeitsprogramm 2016 - 2018“ zu erstellen, welche durch den Kreistag am 30.06.2016 beschlossen wurde (Vorlage - 70/2016).

 

Laut EEA-Berater Thomas Pöhlker (energielenker Beratungs GmbH),  ist nach der zwischenzeitlich aktualisierten Zertifizierungsrichtlinie nun ein politischer Beschluss zur Umsetzung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms im Zertifikatszeitraum von vier Jahren (2017 -2021) unabdingbare Voraussetzung für eine Zertifizierung und Auszeichnung mit dem EEA im Jahr 2018. Dabei besteht keine Notwendigkeit, die bestehenden Klimaschutzziele des Kreises Soest mit Zielhorizont 2020 auf den Prozesszeitraum bis 2021 anzupassen. EEA-Prozesszeitraum und Ziele sind voneinander unabhängig zu betrachten.

 

Auf Grundlage dieser Eingabe stellte die Verwaltung der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistags am 09.05.2017 neue strategische Maßnahmenideen vor, welche als solche in das „energiepolitische Arbeitsprogramm 2017- 2021“ eingearbeitet wurden. Dieses liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.


Sachdarstellung

 

Hintergrund:

Im Jahr 2012 beschloss der Kreistag des Kreises Soest das „integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Soest unter Einbeziehung der Kommunen“. Die Kreisverwaltung setzt das Klimaschutzkonzept unter Koordination durch einen Klimaschutzmanager um.

Seit dem Jahr 2014 nimmt der Kreis Soest am Zertifizierungsverfahren zum European Energy Award (EEA) teil.

Der European Energy Award® ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für Kommunalverwaltungen. Er bietet eine optimale Möglichkeit, abteilungs- und akteursübergreifend einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang zu setzen, um weiterhin erfolgreich an Energiewende, Energieeinsparung und Energiekostenreduktion im Sinne einer Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu arbeiten.

Der Managementprozess des EEA hilft dabei sowohl bei der transparenten Darstellung als auch bei der Bewertung bereits erfolgter Klimaschutzmaßnahmen und fungiert darüber hinaus als hilfreiches Werkzeug zur Umsetzung zukünftiger energierelevanter Maßnahmen bzw. klimapolitischer Themen. Aus Klimaschutzkonzepten resultierende Maßnahmen können in den Maßnahmenplan des EEA integriert werden.

Der EEA-Prozess dient im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts als ein Controlling- und Fortschreibungsinstrument. Der Managementprozess gliedert sich dabei in folgende Arbeitsschritte:

 

Ist-Analyse:

Anhand eines Katalogs effizienzsteigernder Maßnahmen werden alle bisherigen und geplanten Aktivitäten des Kreises recherchiert, erfasst und durch einen externen EEA-Berater bewertet.

 

Erarbeitung eines energiepolitischen Arbeitsprogramms (Maßnahmenplan):

Basierend auf der Ist-Analyse wird ein energiepolitisches Arbeitsprogramm für die jeweiligen Umsetzungsjahre erarbeitet.

 

Umsetzung der Maßnahmen:

Nach Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms werden die Maßnahmen nach Prioritäten realisiert.

 

Jährliches internes Audit:

Innerhalb eines internen Controllings erfolgt jährlich ein Abgleich der Ist-Analyse und eine Anpassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms. Hierdurch werden bisherige Erfolge dokumentiert und neue Ziele vereinbart.

 

Externes Audit / Zertifizierung:

Sobald der Kreis die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (s.u.), kann dieser die Zertifizierung durch einen externen Auditor beantragen.

Bewertet der externe EEA-Berater das Ergebnis mit mindestens 50% der Maximalpunktzahl, wird ein externer Auditor (TÜV Rheinland) zur Durchführung der Zertifizierung beauftragt. Der externe unabhängige Auditor überprüft und kontrolliert den bis dahin abgelaufenen Managementprozess und gibt in seinem Auditbericht eine Empfehlung zur offiziellen Zertifizierung. Werden sogar 75% der Maximalpunktzahl erreicht, erfolgt eine Zertifizierung bzw. Auszeichnung mit dem EEA-Gold.

 

Auszeichnung:

Ist die Zertifizierung erfolgreich, folgt (je nach erreichter Punktzahl) die Auszeichnung mit dem „European Energy Award® “ oder dem „European Energy Award®GOLD“.

 

Die Arbeitsschritte im EEA-Prozess fokussieren sich auf sechs so genannte klimapolitische Handlungsfelder, auf die der Kreis Soest im Rahmen seiner Zuständigkeiten Einfluss hat.

Diese Handlungsfelder sind:

1. Entwicklungsplanung, Raumordnung

2. Kommunale Gebäude und Anlagen

3. Ver- und Entsorgung

4. Mobilität

5. Interne Organisation

6. Kommunikation, Kooperation

 

In jedem dieser sechs Handlungsfelder können unterschiedlich viele, in Summe maximal 500 Punkte, in insgesamt 57 Unterkategorien erreicht werden. Die Maximalpunktzahl wird nach unten korrigiert, sollte der Kreis Soest in Teilen der Handlungsfelder keine originären Kompetenzen/Zuständigkeiten besitzen („Anpassung an lokale Verhältnisse“).

 

Bisherige Schritte zur Erarbeitung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ im EEA-Prozess:

 

Das Energieteam der Kreisverwaltung erstellte unter Leitung des Klimaschutzmanagers eine IST-Analyse als Grundlage für die Erarbeitung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ (EPAP). Die Umsetzung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist in das Arbeitsprogramm integriert.

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung vom 3. Juni 2015 für die Erstellung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten.

Die Arbeitsgruppe empfahl in der Sitzung vom 19.10.2015 hinsichtlich der Haushaltsplanung den Beschluss, dass der Verwaltung zur Erzielung von Energie-, CO2- und Energiekosteneinsparungen in den Jahren 2016 – 2018 maßnahmenbezogene Haushaltsbudgets zur Verfügung gestellt werden.

 

Ein entsprechender Beschluss des Kreistags erfolgte am 17.12.2016. Gleichzeitig wurden die bis 2018 prognostizierten Einspareffekte durch das Klimaschutzmanagement beim Kreis Soest zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die eingeplanten Fördermittel zum Klimaschutz zu beantragen (Vorlage-Nummer 205/2015). Der Fördermittelbescheid liegt mittlerweile vor.

Die zu Grunde liegenden Maßnahmen wurden anschließend durch die Verwaltung in den Entwurf des „energiepolitischen Arbeitsprogramms 2016 – 2018“ eingearbeitet.

In der 3. Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 25.01.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zum „energiepolitischen Arbeitsprogramm 2016 - 2018“ zu erstellen, welche durch den Kreistag am 30.06.2016 beschlossen wurde (Vorlage - 70/2016).

 

Laut EEA-Berater Thomas Pöhlker (energielenker Beratungs GmbH),  ist nach der zwischenzeitlich aktualisierten Zertifizierungsrichtlinie nun ein politischer Beschluss zur Umsetzung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms im Zertifikatszeitraum von vier Jahren (2017 -2021) unabdingbare Voraussetzung für eine Zertifizierung und Auszeichnung mit dem EEA im Jahr 2018. Dabei besteht keine Notwendigkeit, die bestehenden Klimaschutzziele des Kreises Soest mit Zielhorizont 2020 auf den Prozesszeitraum bis 2021 anzupassen. EEA-Prozesszeitraum und Ziele sind voneinander unabhängig zu betrachten.

Eine Beschlussvorlage zur weiteren Teilnahme am EEA-Prozess im Zeitraum 2018 – 2021 wird nach dem externen Audit im Herbst 2017 unter Bezugnahme auf die Auditergebnisse und auf die erforderlichen Mittel zur weiteren Teilnahme erstellt.

Die weitere Teilnahme am durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziell geförderten EEA-Prozess ist unabhängig vom Beschluss des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“.

 

Auf Grundlage der Eingabe des EEA-Beraters stellte die Verwaltung der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistags am 09.05.2017 neue strategische Maßnahmenideen vor, welche als solche in das „energiepolitische Arbeitsprogramm 2017- 2021“ eingearbeitet wurden. Dieses liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.