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Vorlage - 105/2017  

 
 
Betreff: Fortführung der zusätzlichen Schulsozialarbeit
Mittelverteilung im Kreis Soest

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:50.00.0695
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Vorberatung
08.06.2017 
10. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Kreisausschuss Vorberatung
29.06.2017 
14. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
06.07.2017 
15. Sitzung des Kreistages      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 zu TOP 5 - Mittelverteilung 2018  

Die zusätzlichen Landesmittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen (zunächst befristet bis zum Jahr 2018) werden zur eigenverantwortlichen Verwendung an die Städte und Gemeinden sowie den Kreis Soest (als Schulträger) weitergeleitet. Als Maßstab gilt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe).

Die jeweilige Kommune erbringt den Eigenanteil in Höhe von 40 %; die Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW finden Anwendung und sind zu beachten.

 

Unter dem Vorbehalt der weiteren Förderung der sozialen Arbeit an Schulen durch das Land NRW, wird der Kreis Soest auch im Jahr 2019 Mittel für den 40%igen Eigenanteil einplanen.

 

 

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

70.664,35 €

Produkt: 05.50.25

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 


Zusammenfassung

 

Die Landesförderung der sozialen Arbeit an Schulen für die Jahre 2015-2017 läuft aus. Für das Jahr 2018 werden durch das Land NRW weitere Finanzmittel für die Kreise und kreisfreien Städte bereitgestellt; hierbei ist im Bereich des Kreises Soest ein Eigenanteil in Höhe von 40 % zu erbringen.

 

 


Sachdarstellung

 

Nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen im Jahr 2011 wurde der Kreis Soest zuständiger Träger der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche.

 

Nachdem die durch den Bund bereitgestellten Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in 2013 ausgelaufen sind und der Bund seit dem 01.01.2014 – trotz der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche – einer weitergehenden Verpflichtung zur Finanzierung dieser Schulsozialarbeit nicht nach kommt, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens für die Jahre 2015 bis 2017 Mittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen bereitgestellt.

Nun hat die Landesregierung zur Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen für das Jahr 2018 im Haushaltsplan 2017 eine Verpflichtungsermächtigung eingebracht, sodass eine Verlängerung des ursprünglich auf drei Jahre befristeten Landesprogrammes (2015-2017) ermöglicht wird.

 

Die Förderrichtlinien gelten unverändert fort. Nach den Berechnungen der Landesregierung für das Jahr 2013 hat das Gesamtbudget für die zusätzliche Schulsozialarbeit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen 67,5 Mio. € betragen. Auf dieser Basis stellt das Land Nordrhein-Westfalen für die Fortführung einen Landesanteil von ca. 47,7 Mio. € zur Verfügung.

 

Gleichzeitig ist in Abhängigkeit von der Haushaltssituation der Kreise und kreisfreien Städte ein kommunaler Eigenanteil zur Landesförderung zu erbringen. Unter Bezugnahme auf die Fördersätze für die Städtebauförderung wird im Bereich des Kreises Soest eine kommunale Beteiligung in Höhe von 40 % erwartet.

 

Somit entfällt für den Kreis Soest bei einem Gesamtbudget in Höhe von 916.374,02 € eine anteilige Landesförderung in Höhe von 549.824,41 €.

 

Wie in der Vergangenheit werden die Mittel den Städten und Gemeinden zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe). Dabei ist der 40%ige Eigenanteil von der jeweiligen Kommune zu erbringen.

 

Auf den Kreis Soest als Träger von 9 Schulen würden nach aktuellem Stand für das Jahr 2018 voraussichtlich 176.660,88 € entfallen, der darin enthaltene Eigenanteil des Kreises Soest beträgt 70.664,35 €.

 

Für die Beantragung der Mittel gelten die Förderrichtlinien aus dem Jahre 2015 fort. Sobald der Beschluss über die Mittelverteilung innerhalb des Kreisgebietes gefasst wurde, können die notwendigen Maßnahmen zur Beantragung der Mittel veranlasst werden.