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Vorlage - 064/2017  

 
 
Betreff: Behandlung und Verwertung von Bioabfällen - notwendige Anpassung des Bioabfallkonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:70.03.0634-70.10.31
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
15.03.2017 
8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 


Zusammenfassung:

 

Das derzeitige Konzept zur Behandlung von Bioabfällen wurde vom Kreistag am 18.12.2014 beschlossen. Es sieht eine Nachrüstung von zwei Kompostierungsanlagen (Anröchte und Werl) mit einer Vergärungsstufe im Pfropfenstromverfahren vor. Diese Konzeption ist durch zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar.

 

Auf Grund dieser veränderten Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Bioabfallkonzeptes erforderlich. Die Verwaltung und die ESG werden den politischen Gremien des Kreises Soest im Juni/Juli 2017 ein modifiziertes Bioabfallkonzept zur Beschlussfassung vorlegen.


Sachdarstellung:

 

Anlass / Gründe

 

Das derzeitige Konzept zur Behandlung von Bioabfällen wurde vom Kreistag am 18.12.2014 beschlossen. Es sieht eine Nachrüstung von zwei Kompostierungsanlagen (Anröchte und Werl) mit einer Vergärungsstufe im Pfropfenstromverfahren vor. Diese Konzeption ist durch zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar.

 

  • Zusätzliche Auflagen der geplanten Novelle der Technischen Anleitung (TA) Luft führen insbesondere bei Anlagen mit flüssigen Gärresten, wie beim Pfropfenstromverfahren, zu erheblich höherem technischen Aufwand und zu entsprechend höheren Nachrüstungs-/Investitionskosten.
  • Die veränderten Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) führen zu geringeren Erlös-Erwartungen für die Stromeinspeisung und zu Risiken durch die verpflichtende Teilnahme an einer Ausschreibung zur Vergütungshöhe am Markt.
  • Außerdem erschwert die geplante Änderung der Düngeverordnung die Rahmenbedingungen für den Absatz der flüssigen Gärreste in der Landwirtschaft.

 

Auswirkungen

 

Vergärungsverfahren, bei denen erhebliche Mengen flüssiger Gärreste entstehen, kommen für die Verhältnisse im Kreis Soest letztendlich nicht mehr in Betracht. Sie lassen sich aufgrund des höheren investiven und betrieblichen Aufwandes durch die gestiegenen Anforderungen der TA Luft sowie aufgrund der Absatzrisiken für die flüssigen Gärreste im Kreis Soest nicht mehr wirtschaftlich darstellen.

 

Eine TA-Luft-konforme Nachrüstung der Kompostierungsanlagen wird durch die geplante Novelle insgesamt mit erheblich höherem Aufwand verbunden sein als bisher angenommen.

 

Konsequenzen für die Anpassung des Bioabfallbehandlungskonzeptes

 

Um den höheren technischen Aufwand zu kompensieren muss das Zwei-Anlagenkonzept – unabhängig von dem gewählten Verfahrenskonzept - hinsichtlich der Mengenauslastung der Anlagen optimiert werden. Dies gilt zunächst für die Durchsatzleistung, die von bislang geplanten 18.000 t/Jahr je Anlage auf mindestens 24.000 t/Jahr für eine Anlage zu erhöhen ist. Außerdem ist bei der Realisierung eines Vergärungsverfahrens eine ganzjährig kontinuierliche Vollauslastung zu gewährleisten, um die notwendigen Stromerlöse auch in mengenschwachen Wintermonaten erzielen zu können.

 

Eine umfangreiche Nachrüstung mit einer Vergärung kann mit dem im Kreis Soest verfügbaren Mengenaufkommen daher nicht mehr an zwei Standorten zu je 18.000 t/Jahr, sondern nur noch an einem Anlagen-Standort umgesetzt werden. An diesem Standort sind durch entsprechend angepasste Anliefer-Zuordnungen der Kommunen größere Bioabfall-Mengen zusammenzuführen. Durch eine saisonal flexible Mengensteuerung aus dem übrigen Kreisgebiet ist dabei die erforderliche Durchsatzmenge für eine Vollauslastung ganzjährig abzusichern.

 

Der zweite Anlagenstandort soll für eine reine Bioabfall-Kompostierung TA-Luft-konform nachgerüstet und mit einer entsprechend geringeren Durchsatzleistung von maximal 16.000 t/Jahr saisonal flexibel ausgelastet werden.

 

Eine Konzentration aller Bioabfallmengen aus dem gesamten Kreisgebiet an nur einem Standort kommt aufgrund der eindeutig negativen Ergebnisse aus der Voruntersuchung als mögliche Variante weiterhin nicht in Betracht.

 

Die dritte verfügbare Kompostierungsanlage kann - ggf. ohne weitere Nachrüstung - für eine reine Grünschnitt-Kompostierung weitergenutzt werden.

 

 

Überprüfung des Logistikaufwandes

 

Das Witzenhausen-Institut hat unter den vorgenannten Prämissen den Logistikaufwand überprüft, der sich bei einer für die Anlagen-Auslastung optimalen Mengenverteilung der Bioabfälle ergibt. Der insgesamt geringste Logistikaufwand entsteht bei einer Erweiterung der Anlage in Anröchte auf ca. 24.000 t Bioabfälle pro Jahr und einem Weiterbetrieb der Kompostierungsanlage in Werl mit einer Nachrüstung gemäß den Vorgaben der TA Luft.

 

Die nach dem bisherigen Konzept vorgenommene Festlegung auf die Standorte Anröchte und Werl erweist sich damit auch bei der vorzunehmenden Mengenverschiebung als die logistisch günstigste Standortvariante. Sie ist mit den geringsten Eingriffen in die bestehenden Anlieferwege umzusetzen.

 

Offen ist derzeit noch die Wahl des Vergärungsverfahrens. Je nach Auswahl des Verfahrens können sich noch Mengenverschiebungen ergeben. In jedem Fall ist als Schwerpunkt-Standort für die Behandlung von Bioabfällen nach der Prüfung der Logistik der Standort Anröchte festzulegen.

 

Entgegen der bisherigen Kostenansätze können die Mehrkosten einer Vergärungsanlage auf Grund der neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht vollständig durch die Erlöse für den Stromverkauf (nach EEG 2017) kompensiert werden. Eine TA-Luft-konforme Kompostierungsanlage wäre nach ersten wirtschaftlichen Betrachtungen kostengünstiger zu betreiben. Daher ist auch eine reine gekapselte Kompostierung am Standort Anröchte ernsthaft zu prüfen.

 

Ein genauer Kostenvergleich der Investitions- und Betriebskosten und damit der Behandlungskosten pro Tonne Bioabfall wird in den kommenden Wochen auf Grundlage eines festgelegten Anlagen-Layouts erstellt. Die Betriebskosten werden zudem mit den Betriebserfahrungen diverser Anlagen abgeglichen. Zusätzlich soll neben der Wirtschaftlichkeit auch die Klima- und Ökobilanz der verschiedenen Behandlungsverfahren gegenübergestellt werden.

 

Auf Grund der neuen oben beschriebenen Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Bioabfallkonzeptes (Stand Dezember 2014) notwendig. Die Verwaltung und die ESG werden den politischen Gremien des Kreises Soest im Juni/Juli 2017 ein modifiziertes Bioabfallkonzept zur Beschlussfassung vorlegen.