Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung
In den Beratungen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 im Kreisausschuss am 08.12.2016 und Kreistag am 20.12.2016 wurde die befristete Einrichtung einer zusätzlichen 0,5 Stelle für die Pflegeberatung in der ambulanten Hilfe zur Pflege ab dem 01.07.2017 bis zum 30.06.2019 beschlossen.
Es wurde vereinbart, diese zusätzliche Stelle in der folgenden Sitzung des Ausschuss für Soziales fachlich zu beraten.
Die Leistungen für die pflegebedürftigen Menschen werden nur zum Teil durch die Pflegekassen finanziert.
Die Leistungen der Pflegekassen bemessen sich nach dem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei dem pflegebedürftigen Menschen festgestellten Bedarf. Bis zum 31.12.2016 wurde dieser pflegerische Bedarf in drei Pflegestufen ausgedrückt, seit dem 01.01.2017 sind es fünf Pflegegrade. Auf dieser Grundlage gewähren die Pflegekassen feste Beträge. Diese Beträge reichen nicht immer aus, um den Aufwand zu refinanzieren. Die nicht gedeckten Beträge muss der Pflegebedürftige aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlten. Wenn er dies nicht (mehr) kann, finanziert z.B. der Kreis Soest als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Differenz.
Bei den ambulanten Hilfen zur Pflege finanziert der Kreis Soest im Durchschnitt ca. 400 € Fall / Monat, bei den stationären Hilfen ca. 1.000 € Fall / Monat. Insgesamt sind im Haushalt 2017 für 260 ambulante und teilstationäre Hilfen ca. 1,2 Mio. € eingeplant. Für 1.680 stationäre Hilfen sind 20 Mio. € eingeplant
Aufgaben der Pflegefachkraft
Durch die Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes III sind die Träger der Sozialhilfe seit dem 01.01.2017 verpflichtet, den notwendigen pflegerischen Bedarf zu ermitteln und festzustellen (§ 63 a SGB XII).
Evaluation / Bewertung
Ermittlung der finanziellen Effekte anhand des Vergleichs zwischen den beantragten und den bewilligten Aufwendungen.
Regelmäßiges Controlling und Berichte.
Beispiele aus anderen Kommunen
Ein vergleichbarer Ansatz wird bei der Stadt Bielefeld seit dem Jahr 2011 i.R.d. Haushaltskonsolidierungskonzeptes umgesetzt. Der Grad der Refinanzierung nimmt im Lauf der Zeit ab, ist aber noch gut auskömmlich. Die Hilfeempfänger bewerten das zusätzliche Beratungs-Angebot positiv.
Im Kreis Warendorf wurde ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Projekt im Jahr 2016 gestartet. Gemessen an dem bisherigen Personaleinsatz wird das Projekt bisher als Erfolg bewertet. Auch im Kreis Warendorf gibt es eine sehr positive Resonanz auf das Beratungsangebot seitens der Hilfeempfänger.
Der Märkische Kreis setzt bereits seit ca. 10 Jahren Pflegefachkräfte in der ambulanten Hilfe zur Pflege ein.
Auf der Grundlage der Erfahrungen dieser Kommunen wird davon ausgegangen, dass die Personalkosten der Stelle durch Einsparungen bei den Aufwendungen für die ambulante Hilfe zur Pflege kompensiert werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |