Bürgerinformationssystem
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Fragen zur Vorlage von Herrn Burs, Herrn Reinecke und Herrn Frigger werden von Herrn Hellermann und Frau Kresing beantwortet.
Die Veränderungen bei den Gebühren resultieren im Wesentlichen aus dem Ausgleich der Überschüsse und Fehlbeträge aus den Vorjahren. Beim Kostenträger NEF wirken sich auch die zu erwartenden Mehrkosten für den Betrieb des NEF Wickede Wimbern aus (vgl. oben).
Die im Haushalt zunächst zu niedrig kalkulierten Personalkosten sind auf der sogenannten „Tapete“ des Kreiskämmerers korrekt notiert worden, so dass diese noch in den endgültigen Haushalt aufgenommen werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen die Präambel der Gebührensatzung noch angepasst werden muss; die korrekte Präambel lautet:
Der Kreistag des Kreises Soest hat aufgrund - des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 270) - des § 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 750, 793), sowie - der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen: … Anschließend empfiehlt der Ausschuss: Der Kreistag nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Kenntnis und beschließt die Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst vom 15.12.2011 mit der aktualisierten Präambel.
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