Bürgerinformationssystem
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In einem Sachvortrag geht Herr Hurtig auf den Steinabbau und den Trinkwasserschutz in Warstein ein. Aus den Beobachtungen des Grundwassers (s. Messstelle 28) gehe hervor, dass derzeit sehr hohe Grundwasserstände vorherrschten. Da in den Steinbrüchen Kupferkuhle Morgensonne und Im Kliev nur der vor Ort anfallende Abraum in den Steinbruchsohlen angefüllt werden darf und zur Vermeidung möglicher Trübungen keine Verfüllung im Wasser erfolgen soll, gestalten sich diese Maßnahmen relativ langsam.
Bei der nach dem Trübungsereignis in der Hillenbergquelle eingerichteten Erschütterungsmessstelle für eine Langzeitbeobachtung haben sich noch keine konkreten Feststellungen ergeben.
Verschiedene Ausschussmitglieder haben ein Schreiben der Interessengemeinschaft Sprengstoffbetroffener Warstein, das auf Anregung von Herrn Wilmes dem Protokoll beigefügt werden soll, erhalten. Als Tischvorlage wird den Ausschussmitgliedern ein Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Warstein vom 03.02.2011 an Frau Landrätin Irrgang zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Während die Bezirksregierung Arnsberg für die Überwachung der Sprengarbeiten zuständig ist, liegt die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit seit drei Jahren beim Kreis Soest. Wegen des gefährlichen Steinflugs am 12. Januar 2011 im Steinbruch Morgensonne bei Sprengarbeiten der Firma Brühne hält Herr Joswig einen Sachvortrag, in dem er die rechtlichen Hintergründe und die Vorgehensweise des Kreises Soest in Bezug auf diesen Vorfall erläutert. Anhand einer Übersichtskarte zeigt er die Steinbruchsituation im Süden Warsteins und erklärt die einzelnen technischen Fehler und Unzulänglichkeiten, die zu dem Steinflug geführt haben.
Als Reaktion auf den Steinflug seien u. a. ein Strafverfahren eingeleitet worden, das Vier-Augenprinzip bei Sprengungen eingeführt worden, Sprengrichtung und Sprengmittel genau vorgegeben worden und Zwangsgelder für den Fall von Auflagenverstößen angedroht worden. Der Fa. Brühne sei außerdem ein umfangreicher Fragenkatalog zur Beantwortung vorgelegt worden. Herr Joswig erklärt die unterschiedlichen Ebenen einer zivilrechtlichen Kündigung der Pachtflächen durch die Stadt Warstein und einer öffentlich-rechtlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, die durch die Kündigung nur mittelbar berührt werde. Beim Widerruf von ursprünglich rechtmäßigen Genehmigungen seien der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Vertrauensschutz zu beachten. Bei einem Widerruf setze sich der Kreis Soest unter Umständen der Gefahr von hohen Schadensersatzforderungen der Fa. Brühne aus. Diese rechtlichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen können nicht von allen Ausschussmitgliedern, insbesondere von Herrn Weretecki und Herrn Wilmes, ohne weiteres so nachvollzogen werden.
Dezernent von Schroeder schließt die kontroverse Diskussion dann mit dem Hinweis ab, dass die Kreisverwaltung in diesem Geschäft der laufenden Verwaltung ohne jede Vorgabe von politischen Gremien nach Recht und Gesetz entscheiden müsse. Er trage es nicht mit, dass eine erteilte rechtmäßige Genehmigung mit dem Risiko von Schadensersatzforderungen für den Kreis Soest widerrufen wird.
Herr Wilmes bittet die Verwaltung darum, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 24. Mai 2011 über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit zu berichten. |
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