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Auszug - Antrag der Fraktion DIE Linke / DIE SO! zur Änderung der Wasserschutzgebietszone IIIA in Klasse II im Warsteiner Massenkalk (siehe Anlage)  

 
 
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungszimmer 1
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
 
Wortprotokoll

Zu diesem Antrag der Fraktion Die Linke / Die SO

Zu diesem Antrag der Fraktion Die Linke / Die SO! referieren Wilhelm Osterholt und Franz-Josef Lüer vom  Dezernat Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Arnsberg über die rechtlichen Zusammenhänge bei der Ausweisung der unterschiedlichen Wasserschutzgebietszonen.

 

Am Ende des längeren Sachvortrages dieser Behördenvertreter ergibt sich folgendes Fazit:

 

  • Die Abgrenzungen der Wasserschutzgebiets-Verordnung vom 15.04.1991 entsprechen im Wesentlichen auch den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Die 1991 vorgenommene Abgrenzung der Wasserschutzgebietszonen II und  III a im Süden Warsteins berücksichtigt in ausreichender Weise sowohl die Interessen der Stadt Warstein als auch die Belange des Trinkwasserschutzes.
  • Eine Umwandlung der Wasserschutzgebietszone III a in eine Zone II würde einerseits die weitere Stadtentwicklung von Warstein erheblich beeinträchtigen, andererseits würden sich wegen des zu beachtenden Bestandschutzes keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Reglementierung des Steinabbaus in Warstein ergeben.

 

 

Nach Auffassung von Herrn Osterholt reicht das vorhandene rechtliche Instrumentarium vollkommen aus, um den von der Fa. Brühne beabsichtigten Gesteinsabbau im Grundwasserbereich zu verhindern.  Die wasserrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen (nicht beabsichtigte Härte, Gewährleistung des Gewässerschutzes oder Maßnahme dient dem öffentlichen Wohl) lägen beim Antrag der Fa. Brühne offensichtlich nicht vor.

 

Dezernent von Schroeder betont  die enge Abstimmung zwischen dem Kreis Soest und der Bezirksregierung Arnsberg bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf den verschiedenen Rechtsgebieten (Wasserrecht, Abgrabungsrecht und Bergrecht).

 

Nach kurzer Diskussion zieht Herr Weretecki den Antrag seiner Fraktion zurück und behält sich aber vor, die Angelegenheit in ggf. modifizierter Form in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu bringen.