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Zu diesem Antrag der Fraktion Die Linke / Die SO! referieren Wilhelm Osterholt und Franz-Josef Lüer vom Dezernat Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Arnsberg über die rechtlichen Zusammenhänge bei der Ausweisung der unterschiedlichen Wasserschutzgebietszonen.
Am Ende des längeren Sachvortrages dieser Behördenvertreter ergibt sich folgendes Fazit:
Nach Auffassung von Herrn Osterholt reicht das vorhandene rechtliche Instrumentarium vollkommen aus, um den von der Fa. Brühne beabsichtigten Gesteinsabbau im Grundwasserbereich zu verhindern. Die wasserrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen (nicht beabsichtigte Härte, Gewährleistung des Gewässerschutzes oder Maßnahme dient dem öffentlichen Wohl) lägen beim Antrag der Fa. Brühne offensichtlich nicht vor.
Dezernent von Schroeder betont die enge Abstimmung zwischen dem Kreis Soest und der Bezirksregierung Arnsberg bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten auf den verschiedenen Rechtsgebieten (Wasserrecht, Abgrabungsrecht und Bergrecht).
Nach kurzer Diskussion zieht Herr Weretecki den Antrag seiner Fraktion zurück und behält sich aber vor, die Angelegenheit in ggf. modifizierter Form in einer der nächsten Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu bringen. |
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