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Ergänzend zum Vorlagenentwurf der Verwaltung weist Planverfasserin Hildegard Stahn auf einige, zwischenzeitlich vorgenommene redaktionelle Änderungen beim Entwurf des Landschaftsplan Werl hin (s. Anlage). Auf Hinweis von Herrn Schulze-Gabrechten erklärt sie, dass es bei der Empfehlung der Verwaltung beim Einwand des WLV unter Nr. 26 c richtig heißen müsse: „Der Anregung wird gefolgt.“
Entsprechend der Verwaltungsvorlage gibt der Ausschuss für Umwelt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag ab:
„Der Kreistag beschließt die Öffentliche Auslegung zum Landschaftsplan VI ‚Werl’ “. |
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