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Auszug - Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der Südwestfalen Agentur GmbH über gesellschaftliche Nebenpflichten  

 
 
Kreistag
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungssaal
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
84/2008 Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der Südwestfalen Agentur GmbH über gesellschaftliche Nebenpflichten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:Koordinierungsstelle Kreisentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Landrätin Irrgang berichtet, dass die Geschäftsstelle der Regionale Südwestfalen die vom Kreisausschuss empfohlene Streichung des § 4 Ziffer 2 der Zusatzvereinbarung für un¬problema¬tisch hält

Landrätin Irrgang berichtet, dass die Geschäftsstelle der Regionale Südwestfalen die vom Kreisausschuss empfohlene Streichung des § 4 Ziffer 2 der Zusatzvereinbarung für un­problema­tisch hält.

Statt der unmittelbaren Unterrichtung durch den Geschäftsführer erfolgt diese dann nach Maß­gabe von § 26 Abs. 5 KrO i.V.m. § 113 Abs. 5 GO: Die Vertreter der Gemeinde haben den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrich­tungspflicht besteht nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

 

 

Beschluss

1

  1. Der Kreis Soest schließt gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Südwestfalen Agentur GmbH die Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2008 über gesell­schaftliche Nebenpflichten ab (s. Anlage 3).

 

  1. Der Kreis Soest stellt jährlich den jeweiligen Anteil am Abdeckungsbetrag der Südwestfa­len Agentur GmbH gemäß der Beschlussfassung der Gesellschafter­versammlung im Haushalt bereit.

 

Ziffer 2 des § 4 der Zusatzvereinbarung ist in Abstimmung mit den vier beteiligten Kreisen nach Möglichkeit zu streichen.