Bürgerinformationssystem
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Beschluss Der Kreistag nimmt gemäß § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW Kenntnis von den vom Kämmerer
im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12..2007
im Verwaltungshaushalt in Höhe von577.200,64 EUR
und
im Vermögenshaushalt in Höhe von145.758,03 EUR
genehmigten Haushaltsüberschreitungen. |
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