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Anknüpfend an die Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 07.06.2016 kommentiert Alfons Striedelmeyer, Geschäftsführer der Lörmecke-Wasserwerk GmbH, das OVG-Urteil vom 18.11.2015 aus Sicht der Lörmecke-Wasserwerk GmbH. In einem längeren Sachvortrag extrahiert und erläutert er verschiedene Kernaussagen dieses Urteils zum Interessenkonflikt Steinabbau / Grundwasserschutz (s. Power-Point-Präsentation). Als die zentrale gerichtliche Kernaussage hält Herr Striedelmeyer fest, dass dem Grundwasserschutz bei Vorhaben der Steine- und Erdenindustrie unabhängig von der Art des Genehmigungsverfahrens (Bergrecht, Abgrabungsrecht, Wasserrecht, Bundesimmissionsschutzgesetz) zukünftig der Vorrang einzuräumen sei. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Steinindustrie unverändert an ihrer Absicht festhalte, auch in tieferen Schichten Gestein abzubauen, sei eine restriktivere Genehmigungspraxis unter Berücksichtigung des OVG-Urteils von großer zukünftiger Bedeutung zum Schutz dieser natürlichen Lebensgrundlagen. Auch die Aufhebung der Wasserschutzgebiets-Verordnung des Landes aus formellen Gründen durch das Gericht bewertet Herr Striedelmeyer grundsätzlich positiv. Er hofft nunmehr auf den Erlass einer neuen, inhaltlich deutlich verbesserten Verordnung mit landesweitem Modellcharakter.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Striedelmeyer sieht Karl-Heinz Wilmes (SPD) seine frühere Einschätzung bestätigt, dass dieses Urteil den Ausstieg für den Steinabbau in Warstein bedeute. Alle Behörden seien verpflichtet, dem Trinkwasserschutz den Vorrang einzuräumen.
Auf entsprechende Nachfrage von Ulrich Vennemann (Bündnis 90/Die Grünen) teilt Herr Hellermann mit, dass der im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil angekündigte Erlass des Landes nach wie vor aussteht. |
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