Der Kreistag beschließt den Breitbandausbau im Kreis Soest gemäß den Schritten des nachfolgend beschriebenen Breitbandförderprogramms des Bundes für Kommunen.
In diesem Zusammenhang wird die Kreisverwaltung ermächtigt:
- Eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus im Kreis Soest mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzuschließen.
- Die finanzielle Abwicklung des geförderten Breitbandausbaus als durchlaufender Posten in der Finanzrechnung des Kreises abzubilden.
- Die entsprechenden Förderanträge zu stellen.