Bürgerinformationssystem

Auszug - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungssaal
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
122/2015 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:51 Jugend und Familie   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die JHA-Vorsitzende Frau Soldat (CDU) schlägt einleitend, vor die Tagesordnungspunkte 2 und 2.1 gemeinsam zu behandeln. Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Frau Schulte-Kellinghaus führt in die Thematik ein und verweist auf die Vorlage. Frau Schulte Döinghaus (CDU) erörtert den Antrag der CDU und SPD Kreistagsfraktion. Der vorgelegte Entwurf stelle eine ausgewogene Elternbeitragstabelle dar. Frau Schäferhoff (SPD) ergänzt, dass die Geschwisterkinderregelung nicht verändert werden soll.

 

Frau Kottmann-Fischer (Bündnis90/Die Grünen) erläutert anhand von zwei Beispielen, dass der vorgelegte Antrag und dessen Regelungen Familien nicht nur entlaste sondern auch zu Mehrbelastungen führe. Sie verweist dabei auf das Ziel der Landesregierung NRW, eine grundsätzliche Beitragsfreiheit perspektivisch einzuführen.

 

Frau Schäferhoff (SPD) ergänzt, dass die Elternbeiträge steuerlich abgesetzt werden können und die vermeintliche Mehrbelastung nicht in voller Höhe zum Tragen kommt.

 

Frau Soldat (CDU) verweist auf die gute und qualitativ hochwertige Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, die es auch rechtfertigt einen angemessenen Elternbeitrag zu erheben.

 

Frau Korn (FDP) erklärt, die Eltern in den niedrigen Einkommensstufen würden durch die Umstellung von U2 auf U3 Beitrag - erheblich mit höheren Beiträgen belastet und benennt zwei Beispielrechnungen.

 

Frau Schulte Döinghaus (CDU) entgegnet hierzu, dass die bisherige Regelung der Beiträge für U2 Kinder auf nun U3 Kinder zu verändern, eine Anpassung an die mehrheitlich landesweiten Regelungen überfällig sei.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Pfannschmidt für die Verwaltung, dass alle Eltern bereits mit dem Versand der Kitakarte über eine mögliche Veränderung der Elternbeitragssatzung informiert wurden. Weiter werden alle Eltern nach dem Kreistagsbeschluss im Dezember 2015 über die neue Elternbeitragssatzung schriftlich informiert. Damit haben die Eltern die Möglichkeit, die vorgesehene Stundenbuchung und Inanspruchnahme eines Tagesbetreuungsplatzes für sich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Somit sind die Eltern über die neuen Elternbeiträge, die zum 01.08.2016 in Kraft treten sollen, frühzeitig informiert. Auch werde die jährliche 1,5 % Steigerung der Elternbeiträge mit den aktuellen Elternbeitragstabellen im Amtsblatt zukünftig jährlich veröffentlicht, sodass es auch hier Transparenz gibt.

Grundsätzlich werde bei den Informationen zur Anmeldung stets die aktuell gültige Elternbeitragstabelle mit versandt. Somit sind die Eltern über den zu leistenden Beitrag auch in Zukunft ausreichend informiert.

 

Frau Soldat (CDU) schlägt vor, den gemeinsamen Antrag vom 19.11.2015 der CDU und SPD Kreistagsfraktion über die vorgelegte Änderung der Elternbeitragssatzung in die Beschlussvorlage mit aufzunehmen. Hierzu erfolgt Zustimmung.

 

Die Änderungen sind von der Verwaltung einzuarbeiten und der Niederschrift beizufügen (Anlage 1)

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage mit den vorgenommenen Änderungen abgestimmt.

 

Der JHA empfiehlt dem Kreistag nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Der Kreistag beschließt die als Anlage vorgelegte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege mit Wirkung ab 1. August 2016.

 

Zeitgleich tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vom 26.11.2008 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest außer Kraft.