Bürgerinformationssystem
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Frau Hengst erläutert die Vorlage und erklärt, dass diese letzten beiden Handlungsempfehlungen einen langen Prozess der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch das BKiSchG nun zum Abschluss bringen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen sind die Grundlagen gelegt, die gesetzlichen Vorgaben aus dem BKiSchG umzusetzen. Zukünftig werde die Handlungsempfehlung zur Qualitätsentwicklung mit den freien Trägern in den regelmäßigen Qualitätsdialogen mit aufgenommen werden. Frau Soldat (CDU) begrüßt die vorgelegten Handlungsempfehlungen und vor allem die kreisweite Lösung der vier Jugendämter, die ein Herausstellungsmerkmal haben.
Auf Nachfrage von Frau Kruse (SPD) erklärt die Verwaltung, dass die Erziehungsberatungsstellen in der Handlungsempfehlung zu den Netzwerken gesetzlich nicht explizit aufgeführt sind, jedoch das Kreisjugendamt Soest alle relevanten Akteure natürlich mit in die zukünftigen Netzwerke mit aufnehmen wird.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Handlungsempfehlungen zum § 3 KKG Netzwerke und § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung. |
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