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Auszug - Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des Behindertenbeauftragten  

 
 
Ausschuss für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungszimmer 1
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
34/2015 Zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des Behindertenbeauftragten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:53 Gesundheit   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hellermann verweist auf die Beschlussvorlage der Verwaltung und erläutert ausführlich die im Rahmen des Workshops am 07.01.2015 erarbeiteten Ergebnisse. Einvernehmlich sei festgestellt worden, dass das umfangreiche Aufgabenspektrum des Behindertenbeauftragten eine rein ehrenamtliche Ausübung der Tätigkeit nicht zulässt. Herr Hellermann informiert auch über die in den vergangenen Wochen zu dieser Thematik geführten weiteren Gespräche mit den Mitgliedern der im Ausschuss für Gesundheits- und Veterinärwesen vertretenen Parteien und mit Vertreterinnen und Vertretern der Interessenverbände der Menschen mit Behinderung.

 

Frau Cosmann, Frau Siebgen, Frau Helfrich, Herr Goldammer und Herr Bigge heben die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor und bewerten das Ergebnis als wichtigen Schritt zum Wohle der Menschen mit Behinderung. Eine Evaluation der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung durch den Behindertenbeauftragten mit hauptamtlicher Unterstützung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Soest mit einem Stellenumfang von einer halben Stelle soll in etwa zwei Jahren erfolgen. Herr Goldammer betont, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da sich seine Fraktion zu diesem Thema noch nicht endgültig beraten habe. Weitere Fragen werden von Herrn Hellermann beantwortet.


  1. Der Kreistag beschließt:

die Aufgaben des Behindertenbeauftragten im Kreis Soest werden zukünftig weiterhin durch einen vom Kreistag zu wählenden Behindertenbeauftragten wahrgenommen. Er wird dabei durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Soest mit einem Stellenumfang von einer halben Stelle unterstützt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte vorzubereiten.