Bürgerinformationssystem
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Christoph Hellmann (CDO) erläutert, dass in der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung zur digitalen Erfassung von Daten eine Drohne zum Einsatz kommen soll. Um den Nutzen einer eigenen Drohne zu vergrößern und im Hinblick auf die weitere Digitalisierung in der Kreisverwaltung wurde deutlich, dass auch in anderen Abteilungen eine Drohne sinnvoll eingesetzt werden kann.
Daher wurde entschieden, für die Kreisverwaltung Soest abteilungsübergreifend ein Konzept zum Einsatz von Drohnen zu erarbeiten, mit dem Ziel die unterschiedlichen Aufgabenfelder der Abteilungen abzudecken. Im ersten Schritt wurde der Bedarf in anderen Abteilungen abgefragt, mit dem Ergebnis, dass mindestens acht weitere Abteilungen profitieren würden. Weiterhin wurden andere kommunale Anwender, ein Ingenieur-Büro und eine Fachmesse besucht, um für die Anforderungen der Kreisverwaltung die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben in der Luftverkehrsordnung haben sich zum 20.07.2022 geändert und die dadurch benötigte Erfüllung höherer Auflagen für Kommunen wurde bewertet.
Als Ergebnis wird die Anschaffung von zwei Drohnen vorgeschlagen. Eine Kleine, die auch ohne vorherige Genehmigung fliegen darf und eine Große, die mit verschiedenen Sensoren bestückt werden kann und eine so hohe Datengenauigkeit aufweist, dass diese Daten z. B. direkt in die Amtliche Basiskarte einfließen können.
Die Betreuung der Drohnen und die Auswertung der Daten für andere Abteilungen würden zentral in der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung erfolgen. Dort sollen die geschulten Piloten und die Genehmigungen angesiedelt sein. Die Anschaffungskosten der beiden Drohnen liegen bei rund 80.000 €. Hierin enthalten sind neben der Hard- und Software und der Schulung der Piloten auch die Betreuung durch ein Systemhaus. Die Vergabe wird im Ausschuss für Personal, Organisation und Effizienz beraten.
CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Häken fragt, ob den Kosten für die Anschaffung der Drohnen auch Einsparungen gegenüberstehen. Christoph Hellmann verneint dies, führt aber aus, dass man schneller bessere und genauere Daten erhält.
Dr. Michael Landwehr (BG) wundert sich, dass die benötigten Daten nicht längst über verschiedene Onlinedienste zur Verfügung stehen. Christoph Hellmann erläutert, dass die online verfügbaren Daten nicht genau genug für die Zwecke der Kreisverwaltung sind.
Bernd Müller (SPD) kann sich sehr wohl vorstellen, dass die Erhebung dieser Daten für die Kreisverwaltung sinnvoll ist, z. B. im Bereich der Abgrabungen und des Gewässerverlaufs. Allerdings fehlt ihm so etwas wie ein Konzept. Christoph Hellmann bestätigt, dass in der Langversion des Konzepts genau aufgeführt ist, wer welche Aufgabe mit welcher Technik erledigen kann.
Jens Loewer (AfD) fragt, welche Folgekosten im Anschluss an die Anschaffung entstehen. Christoph Hellmann gibt hier die Kosten für die Softwarelizenz an. Alles andere seien einmalige Kosten.
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