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Auszug - Mietspiegel im Kreis Soest – Bestandsaufnahme und Ausblick  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Regionalentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungssaal
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
277/2022 Mietspiegel im Kreis Soest – Bestandsaufnahme und Ausblick
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im Auftrag
Federführend:62 Liegenschaftskataster und Vermessung   
 
Wortprotokoll

Steffen Arnskötter (Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses im Kreis Soest) berichtet, dass es bereits am Vormittag ein Treffen mit allen Kommunen zum Thema „Mietspiegel“ gegeben hat, denn zuständig für die Mietspiegel sind die Kommunen. Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an. Neben den Mieterhöhungsverlangen ist er für verschiedene Sachverhalte eine wichtige Informationsquelle, z. B. wenn es im Strafrecht um Mietwucher oder im Sozialrecht um die Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft geht.

 

Durch das Mietspiegelreformgesetz sind die Anforderungen an die Qualität gestiegen. So muss z. B. dokumentiert werden, welche Daten dem Mietspiegel zugrunde liegen. Außerdem muss alle zwei Jahre eine Aktualisierung vorgenommen werden. Dies ist für die Kommunen eine Herausforderung. Laut Gesetz zu einem Mietspiegel verpflichtet ist allerdings aufgrund der Größe nur Lippstadt. Bisher ist es oft so, dass der einfache Mietspiegel zwischen dem Mieterbund und dem Verein „Haus und Grund“ ausgehandelt wird. Ein qualifizierter Mietspiegel dagegen muss auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen.

 

Die derzeitige Situation im Kreis Soest ist sehr heterogen. Einige Kommunen haben keine eigenen Mietspiegel, sondern haben sich Lippstadt angeschlossen. Die Laufzeiten betrugen in der Vergangenheit bis zu 12 Jahre. Darüber hinaus sind die Kategorien veraltet, z. B. „mit Heizung und ohne Bad oder ohne Heizung und mit Bad“. So kommt es dazu, dass in einer Kategorie so große Spannen genannt werden, dass sie nicht mehr aussagefähig sind (z. B. 4,30 € - 7,50 €).

 

Um kreisweit qualitativ hochwertige, einheitliche und vergleichbare Mietspiegel bereitstellen zu können, chte die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses allen Kommunen anbieten, einen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen und darüberhinausgehende Services für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Dazu müsste von den teilnehmenden Kommunen eine Personalstelle per Umlage nach Einwohnerzahl finanziert werden.

 

Bernd Müller (SPD) ist verwundert, wie bisher die Erstellung von Mietspiegeln gehandhabt wurde und lobt das Ziel, die Situation deutlich zu verbessern.

 

Auf die Frage nach der Resonanz der Kommunen durch CDU-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Häken konstatiert Steffen Arnskötter, dass Interesse vorhanden ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 221128_PP_Mietspiegel (1038 KB)