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Auszug - Informationen Bürgergeld. Energiekosten, Wohngeld   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungssaal
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
 
Wortprotokoll

Herr Vahrenbrink erläutert anhand der beigefügten Präsentation den derzeitigen Stand.

 

Im Rahmen des Vermittlungsausschusses wurden kurz vor der Sitzung erste Kompromisse zwischen Regierung und Opposition bekannt.

 

Frau Helfrich (SPD) ergänzt zum Bürgergeld, dass u. a. das Schonvermögen für den Haushaltsvorstand von 60.000 auf 40.000 herabgesenkt werden soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Blankenhahn (AfD) wird mit Anhebung der Regelsätze eine Anpassung für beide Rechtskreise geben.

Die dynamische Anpassung ohne eine Berücksichtigung der höheren Energiekosten hätte zu niedrigeren Sätze geführt.

Herr Wessel (FDP) ergänzt, dass auch die neu eingeführte Karenzzeit für die Übernahme von Unterkunftskosten von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden soll.

Herr Vahrenbrink weist daraufhin, dass die notwendigen Beratungen zum WohngeldPlus-Gesetz derzeit erschwert werden, weil ein aktualisierter Wohngeldrechner noch nicht verfügbar ist. Ein Rechner für eine grobe Prüfung soll kurzfristig bereitgestellt werden.

Er sieht enorme Belastungen bei den Kommunen, zumal die Regierung eine Erhöhung der Anspruchsberechtigten um 2/3 erwartet.

Herr Vahrenbrink weist auf einmalige Leistungen für Auszubildende und Schüler hin, welche hierfür aber einen Antrag stellen müssen. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht.

Frau Burkert (Bündnis 90 / Die Grünen) fragt ob Kindergeld zukünftig anrechnungsfrei ist.

Herr Vahrenbrink stellt klar, dass auch weiterhin Kindergeld auf die Leistungen des Bürgergeld angerechnet wird.

Frau Schulte-Kellinghaus weist noch auf die neu geschaffenen Unterstützungsmöglichkeiten für die Tafeln hin. Diese können beim Land NRW schnell und unbürokratisch entsprechende Fördermittel ab Oktober 2022 bis Februar 2023 für gestiegene Ausgaben für Energie und auch für Hygieneschutzmaßnahmen beantragen. Für jeden Monat des genannten Zeitraumes kann ein Betrag von 1.500 Euro/mtl. beantragt werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22 11 22_TOP 6 Präsentation Bürgergeld_ (274 KB)