Bürgerinformationssystem
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Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans Frau Oberreuter, Leiterin Dezernat 04, informiert zum aktuellen Sachstand. Die Verwaltung hat den Entwurf auf der Grundlage der Gutachten für die Leitstelle und des Rettungsdienstes erstellt, das formale Beteiligungsverfahren nach § 12 RettG NRW eingeleitet und die Frist zur Stellungnahme auf den 28.03.2022 festgelegt. Der Entwurf basiert struturell im Wesentlichen auf dem von den Spitzenverbänden entwickelten Muster-Rettungsdienstbedarfsplan. Insbesondere wurden die Anlagen mit den Personalbedarfen überarbeitet. Dieser Entwurf soll den Mitgliedern dieses Ausschusses am Tag nach dieser Sitzung im PDF-Format per Mail übermittelt werden. Detailliert besprochen werden soll dieser – nach bis dahin hoffentlich erfolgreicher Konsentierung mit den Kostenträgern - in der nächsten Ausschusssitzung im Mai 2022. Nach der politischen Beschlussfassung steht dann die Umsetzung – insbesondere bei den Standortveränderungen – an.
Telenotarzt Herr Trilling, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, informiert kurz über den aktuellen Sachstand. Das MAGS hat die Region Südwestfalen formal als geeignet bestätigt. In einer morgigen weiteren Abstimmung mit dem Ministerium soll u.a. besprochen werden, wie noch unversorgte Bereiche einbezogen werden können.
Geflügelpest Prof. Dr. Hopp, Abteilungsleiter Veterinärdienst informiert kurz zum aktuellen Sachstand. Bekanntlich musste er die letzte Ausschusssitzung frühzeitig verlassen, weil im benachbarten Kreis Paderborn in einem großen Geflügelmastbetrieb die Geflügelpest ausgebrochen war. Dort mussten alle Tiere gekeult werden. Anschließend kam es auch zu einem Ausbruch in einem Putenmastbestand im Kreis Soest, sodass ca. 16.000 Puten eines Besitzers an zwei Standorten getötet werden mussten. Derzeit häufen sich die Fälle in Niedersachsen und in den Niederlanden. Erst im späten Frühjahr /Anfang Sommer wird insgesamt eine Entspannung der Seuchensituation erwartet.
Besuch der Fachmesse Interschutz in Hannover Frau Oberreuter, Leiterin Dezernat 04, offeriert das Angebot, den Besuch der Interschutz am 22.06.2022 zu organisieren. Interessierte sollen sich bis zum 04.03.2022 beim Schriftführer (Hr. Kampmann) melden.
Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen/ Qualifizierung im Ehrenamt (DRK OV Wickede) Herr Vollmer (CDU) berichtet über zu erwartende Probleme bei Sanitätsdiensten (bei Großveranstaltungen). Mit dem ab 2027 verpflichtenden Einsatz von mindestens einem Notfallsanitäter auf Rettungswagen ergeben sich im Ehrenamt Probleme bei der Qualifizierung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Mit der Folge, dass absehbar ist, dass diese Dienste in dieser qualifizierten Form wohl nicht mehr möglich sein werden, die wiederum ein wichtiges Standbein der Hilfsorganisationen darstellen. In diesem Zusammenhang ergeben sich zwei Fragestellungen:
Es wird vereinbart, dass die Verwaltung über das Protokoll der Sitzung dazu Stellung beziehen soll.
Antworten der Verwaltung
Ausgangslage:
Das aktuell gültige Rettungsdienstgesetz in NRW regelt u.a. die fachliche Besetzung von Rettungsmitteln mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. Ab diesem Zeitpunkt gilt für höherwertige Rettungsmittel (NEF, RTW, RTH) die Besetzung mit mindestens der Qualifikation Notfallsanitäter. Der Träger des Rettungsdienstes trägt Vorsorge für punktuelle Sonder-/Spitzenereignisse, die die übliche bedarfsgerechte Vorhaltung übersteigen. Dies trifft zum Beispiel für den sogenannten Massenanfall von Verletzten (MANV) oder Großveranstaltungen zu. Bei Letzteren prüft der Träger eine mögliche Beeinträchtigung des Regelrettungsdienstes und stimmt sich mit dem Veranstalter im Vorfeld ab.
Sanitätsdienste, Veranstalter und Hilfsorganisationen:
Sanitätsdienste bei diversen Veranstaltungen sind im Regelfall Privatvereinbarungen und werden durch den Träger des Rettungsdienstes weder genehmigt noch kontrolliert. Festsetzungen der Inhalte sowohl fachlicher Art als auch größentechnisch werden bilateral ausgehandelt und unterliegen keiner Weisung bzw. Vorgaben des Rettungsdienstträgers. Eventuelle andere Rechtsvorschriften (z.B. Reitveranstaltungen/Sportveranstaltungen) tangieren nicht den Rettungsdienst, können aber die Vertragsinhalte privatrechtlich beeinflussen.
Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen unterliegen einem Empfehlungsrahmen des Landes, in dem festgelegt wird, dass eine vorherige Absprache über die Inhalte und den Umfang getroffen werden soll. Eine Festlegung von Qualifikationen bzw. Umfängen ist ebenfalls nicht gegeben.
Es gibt aber anerkannte Regeln und Standardwerke, die bis dato Festlegungen und Rahmenbedingungen für (Groß-)Veranstaltungen mit Begrifflichkeiten des Rettungsdienstgesetzes (hier: Fahrzeugklassenbenennung wie RTW, KTW, NEF) formulieren.
Rolle des Trägers des Rettungsdienstes als Aufsichtsbehörde:
Der Kreis Soest legt die Qualifikation des eingesetzten Personals weder im Rettungsdienst noch im Sanitätsdienst fest. Hier stellt der Gesetzgeber (Land NRW) die Vorgaben. Mögliche Konflikte sollten die Hilfsorganisation deshalb über ihre Verbände an den Gesetzgeber kommunizieren. Inwieweit sich Auswirkungen hier auf das Ehrenamt ergeben kann schwer gesagt werden. Fachexpertise z.B. bei den Feuerwehren wird auch ehrenamtlich organisiert. Auch hier wäre der Gesetzgeber der richtige Ansprechpartner. Es gibt keine Wortmeldungen. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Zuhörerinnen und Zuhörern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Presse und stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her . |
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