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Auszug - Aktueller Sachstand zur außerschulischen Nutzung von Räumen und Sportanlagen der Schulen in Trägerschaft des Kreises Soest durch Dritte - Entgeltordnung - Nutzungsordnung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung und Integration Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus, Sitzungssaal
Ort: Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hesse gibt einen Überblick über den derzeitigen Sachstand zur außerschulischen Nutzung von Räumen und Sportanlagen der Schulen in Trägerschaft des Kreises Soest durch Dritte, um eine spätere Entscheidungsfindung durch den Ausschuss zu erleichtern.

Zu dem komplexen Thema geren die Entgeltordnung, die Nutzungsordnung sowie das sogenannte Harzen in Sporthallen.

 

Entgeltordnung

Derzeit werden keine Entgelte für die außerschulische Nutzung von Sporthallen durch den Kreis Soest erhoben. Bei einer außerschulischen Nutzung ist nicht die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen gemeint, sondern einzig die rein außerschulische Nutzung z.B. durch Vereine, Interessengemeinschaften oder Betriebssportgruppen.

Lediglich zwei Kommunen im Kreisgebiet erheben keine Entgelte, 12 Kommunen haben eine entsprechende Gebührensatzung beschlossen.

Herr Hesse betont, dass es sich bei den bislang angedachten Entgelten lediglich um eine  kleine, anteilige Beteiligungr die Reinigung und die Betriebskosten handeln soll, ca. 90 % der Kosten würden im Falle der Einführung der Entgeltordnung beim Kreis Soest verbleiben.

Denkbar sei ein Betrag von 8,50 EUR für die stündliche Nutzung einer Dreifachsporthalle eine entsprechende Staffelung zur Nutzung von Zweifach- (7,00 EUR) und Einfachsporthallen (5,50 EUR) ist vorgesehen.

Durch die Erhebung der Gebühren würde der Kreis Soest vorsteuerabzugsberechtigt werden, sodass sowohl von den Investitionskosten als auch den laufenden Betriebskosten steuerliche Absetzungen erfolgen könnten. Herr Hesse erutert am Beispiel des Neubaus der Sporthalle des Börde-Berufskollegs, dass allein in Bezug auf die Investitionskosten der Sporthalle über einen Nutzungszeitraum von 8 Jahren eine Summe von ca. 450.000 EUR an Vorsteuererstattungen an den Kreis Soest zurückfließen könnten.

 

Herr Schremmer (FDP), Herr Hörster (CDU) und Herr Löwer (AfD) betonen ihre Zustimmung zur Erhebung eines Entgelts - Herr Hörster hebt hervor, dass es sich um einen Anerkennungsbetrag handele - unter dem Vorbehalt, dass sich die Kosten für Vereine im Rahmen halten. Durch den Anerkennungsbetrag soll eine gewisse Wertschätzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten unterstützt werden.

 

Nutzungsordnung

Bisher existiert lediglich eine veraltete Turnhallenordnung des Kreises Soest. Insbesondere vor dem Hintergrund des Neubaus bzw. der Renovierung einiger Sporthallen sowie der möglichen Einführung der Entgeltordnung soll die Nutzungsordnung nun aktualisiert werden. Festgeschrieben werden sollen Rechte und Pflichten der Nutzer. Ebenfalls sollen Regelungen zu Ansprechpersonen etc. getroffen werden. Eine Anpassung wird u.a. als notwendig erachtet, da ca. 50 % der Nutzungszeit außerschulisch ist.

 

Ein großes Thema im Rahmen der Nutzungsordnung ist die Verwendung von Haftmitteln bzw. das sogenannte „Harzen“. Herr Hesse erläutert, dass die Verwendung von Haftmitteln im Handball in der 1.-3. Liga verpflichtend ist. In der 4. Liga, in der auch der Soester TV spielt, ist die Verwendung zwar wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Die Klebstoffe, die durch das Werfen des Balls an Boden, Wänden und Geräten haften bleiben, müssen durch eine aufwändige Reinigung mit speziellen Reinigungsmitteln und Maschinen entfernt werden.

 

Dies hat sich in der Vergangenheit als ein Problem erwiesen: Schulsport musste aufgrund der vorhandenen Klebereste, welche ein Verletzungsrisiko für die Schülerinnen und Schüler darstellen, ausfallen. Besonders problematisch sei der Ausfall von Pflichtsportstunden für Bildungsgänge, in denen Sport notenrelevant ist, wie z. B. im Bereich des Sportabiturs und weiterer Bildungsgänge. Pflichtstundenausfälle könnten die Einklagbarkeit von Zeugnisnoten nach sich ziehen. Im vergangenen Quartal sind nach ca. 50 % der Harztage Beanstandungen gemeldet worden.

Trotz des Bemühens des Soester TV ist es nicht gelungen, die Sporthalle adäquat zu reinigen. Der Soester TV verfügt über eine spezielle Reinigungsmaschine und verwendet die vorgeschriebenen Reinigungsmittel. Die Harzrückstände sind dennoch grundsätzlich nur sehr mühsam zu entfernen.

Neben der Unfallgefährdung bringt der Einsatz von Harz eine Verunreinigung im gesamten Hallen- und Umkleidebereich mit sich.

 

Da der Schulträger nach § 79 Schulgesetz dazu verpflichtet ist, eine Sporthalle zu stellen, in der Sportunterricht uneingeschränkt stattfinden kann, muss daher die vollständige Entfernung von Harzrückständen sichergestellt sein, damit es nicht zu Unterrichtsausfällen kommt.

Herr Hesse betont, dass es im Interesse des Kreises liege, sowohl den Schulbetrieb als auch den Spielbetrieb des Handballvereins in Einklang zu bringen. In den nächsten Wochen soll daher gemeinsam mit dem Verein, der Politik, der Schulleitung und der Verwaltung nach Lösungen gesucht werden.

 

Herr Löwer (AfD) ergänzt, dass die Verwendung des Haftmittels für Geräte und Oberflächen eine enorme Beanspruchung bedeuten und zur Verschmutzung einer gesamten Halle führen. Das Harzen sei aus seiner Sicht nicht notwendig, sondern verschaffe lediglich einen sportlichen Vorteil.

Frau Kiesewalter (SPD) stellt klar, dass die Ermöglichung des Schulsports nicht diskutabel sei und andere Interessen nachrangig seien. Es müsse Maßgabe sein, dass kein Schulunterricht ausfällt. Dies sei auch während der gemeinsamen Lösungssuche mit Politik, Verwaltung und Verein indiskutabel.