Bürgerinformationssystem
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Es gibt keine Wortmeldungen. Der Kreistag genehmigt folgenden Beschluss: Die Landesmittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen werden zur eigenverantwortlichen Verwendung an die Städte und Gemeinden sowie den Kreis Soest (als Schulträger) weitergeleitet. Der Schlüssel für die Verteilung der Mittel ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe).
Die jeweilige Kommune erbringt den Eigenanteil in Höhe von 20%.
Für die Beantragung der Mittel gelten die Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW(MSB) vom 22.09.2021.
Zur Wahrung der vom MSB für die Beantragung der Mittel gesetzten Frist am 30.11.2021, werden die Mittel vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Kreisausschusses am 09.12.2021 und des Kreistages am 16.12.2021 beantragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig genehmigt. |
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