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Auszug - Behandlung des Jahresüberschusses 2020   

 
 
7. Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf
Ort: Tagungs- und Kongresszentrum Bad Sassendorf
322/2021 Behandlung des Jahresüberschusses 2020


   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.25.31
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Landrat Markus Patzke (CDU) übergibt die Sitzungsleitung an Landrätin Eva Irrgang.

 

Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Kreistag folgenden


Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, dass der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 12.200.342,28 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

 

Wie in den vorangegangenen Jahresabschlüssen erfolgt die Endabrechnung der Jugendamtsumlage gesondert anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) des entsprechenden Jahres. Diese Regelung gilt auch für die kommenden Jahre. Die Endabrechnung der Jugendamtsumlage 2020 erfolgt demnach anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des GFG 2020.


Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt.
    62 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen