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Dr. Bernhard Reilmann (CDU) spricht die Problematik an, dass ab dem 15. März 2022 nach § 20 a Infektionsschutzgesetz Beschäftigte bestimmter Einrichtungen einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorlegen müssen. Da die Auslegung des Gesetzes schwierig sei, möchte er anregen, die Forderung nach einer Übergangsregel zu unterstützen.
Ausschussvorsitzender Oliver Pöpsel (CDU) ist der Meinung, dass das Thema nicht in diesen Ausschuss gehöre.
Dr. Bernhard Reilmann (CDU) unterstreicht sein Anliegen mit der Begründung, dass der Kreis als Ordnungsbehörde bald Entscheidungen in dieser Sache treffen müsse und daher ein Interesse an seiner Forderung haben müsste.
Ausschussvorsitzender Oliver Pöpsel (CDU) bringt zum Ausdruck, dass der Ausschuss das Thema zur Kenntnis genommen habe.
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