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Hans-Werner Neumann (SPD) erklärt, dass das Trinkwasser der Lörmecke-Quelle große Teile des Kreisgebietes versorge. Bisher sei das Trinkwasser durch das Landeswassergesetz geschützt worden. Dies sei in Gebieten mit angesiedelter Steinindustrie von besonderer Bedeutung. Die geplante Streichung des § 35 Landeswassergesetz NRW führe zum Verlust dieses Schutzes. Die Landesregierung beabsichtige den Trinkwasserschutz stattdessen auf andere Weise sicherzustellen, diese Absichtserklärung allein sei jedoch nicht ausreichend. Die Praxis zeige, dass es große Interessenskonflikte zwischen der Steinindustrie und dem Schutz des heimischen Trinkwassers gebe. Es gelte dringend den bundesrechtlich verankerten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung auch in Nordrhein-Westfalen zu sichern. Komme es darüber hinaus noch zur Genehmigung von Tiefenabgrabungen, sei der Schutz der Quellen nicht mehr gewährleistet und kostspielige Sicherungsmaßnahmen seien zu ergreifen. Aus diesen Gründen sei die Abgabe einer Resolution des Kreistages dringend erforderlich.
Lennard Schlöffel (Bündnis 90 / Die Grünen) bewertet das Landeswassergesetz in der aktuell gültigen Fassung als sehr fortschrittliches Gesetz. Durch die geplanten Änderungen weiche die Landesregierung die gesetzlich verankerten Schutzwirkungen auf. Aus diesem Grund werde auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Abgabe der Resolution befürworten. Im Kreis Soest gebe es qualitativ hochwertiges Trinkwasser, dieses gelte es zu schützen.
Walter Raubaum (DIE LINKE und DIE SO!) begrüßt, dass sich auf Basis des Antrags seiner Fraktion inzwischen ein Konsens aller Fraktionen abzeichne. Durch die Unterstützung der Lörmecke-Wasserwerk GmbH sei inzwischen eine Formulierung gefunden, der sich die Mehrheit des Kreistages anschließen könne.
Sebastian Rasche (FDP) erklärt, dass sich seine Fraktion von der Abstimmung enthalten werde, da es neue Informationen von der Landesregierung gebe. Es sei beabsichtigt, den
Beschluss: Die Fraktionen der im Kreistag vertretenen Parteien bitten die Verwaltung, das vom Aufsichtsrat der Lörmecke-Wasserwerk-GmbH am 28.01.2021 beschlossene Grundsatzpapier zum Entwurf des Landeswassergesetzes NRW als Stellungnahme des Kreistages an den Landtag und die Landesregierung zu richten. Damit verbunden ist die Aufforderung an den Landesgesetzgeber, die in diesem Papier verfassten Leitlinien zum Schutze des heimischen Trinkwassers bei der Novellierung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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