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Die Leiterin der Abteilung für Ordnungsangelegenheiten Sabine Saatmann, und der Sachgebietsleiter Migration und Aufenthalt, Andreas Kerstin, berichten mit ihrer Präsentation über die Situation der Flüchtlinge im Kreis Soest mit aktuellen Daten, Entwicklungen und Bewertungen zum Stichtag 31.10.2018. Die Kernpunkte sind: - Sinkende Gesamtschutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Von 62,4 % in 2016, 43,4 % in 2017 und aktuell bei 33,9 %. - Fallzahlen im laufenden Asylverfahren (derzeit 912 laufende Verfahren):
Bei einer niedrigen Anerkennungsquote erhalten weniger Flüchtlinge ein Bleiberecht. Im Anschluss an die Ablehnungen müssen durch das Sachgebiet aufwändige Rückführungsmaßnahmen eingeleitet werden, da häufig keine Bereitschaft für eine freiwillige Ausreise vorhanden ist. Die verschiedensten Problemen können entstehen:
- Aufwändige Verbringung zum Flughafen, - Abwesenheit der Rückzuführenden am Tag der Maßnahme, - Widerstand der Rückzuführenden bei der Maßnahme, - Weigerung des Piloten, den Flüchtling mitzunehmen, - fehlende Abschiebungshaftplätze.
Für sogenannte Gefährder (gemeint sind Straffällige, keine Terroristen) gibt es mittlerweile Sonderplätze in der Abschiebehaftanstalt, welche über das zuständige Ministerium (MKFFI) bei ausgeschöpfter Kapazität von Haftplätzen beantragt werden können (Nachfrage Timo Zimmermann CDU).
- Dublin-Verfahren:
Nachdem schon immer Asylsuchende zur Durchführung ihres Asylverfahrens nicht nach Italien zurückkehren wollten, sind derartige Weigerungen inzwischen auch bei Überstellungen nach Österreich und Schweden festzustellen. In über 40 % der Fälle gelingt es nicht, die Flüchtlinge im ersten Versuch zu überstellen. - Lösungen auf Bundes- bzw. Landesebene:
Alle Ausländerbehörden kämpfen mit den gleichen Problemen. Es ist nicht erkennbar, dass Maßnahmen greifen. Unterstützungsleistungen der Zentralen Ausländerbehörden laufen nur langsam an. Die Probleme gehen an die Substanz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. - Ausbildungs-Duldung:
Dieses Instrument wird von der Ausländerbehörde aktiv unterstützt. Probleme tauchen aber bei der Sprache auf. Sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen schon weit fortgeschritten, kommt eine Duldung für die Ausbildung nicht mehr in Betracht. Herr Weretecki (DIE LINKE und DIE SO!) bestätigt die Probleme beim Textverständnis. Das System sollte aus seiner Sicht verbessert werden.
- Kirchenasyl:
In diesen Verfahren müssen die Kirchen mittlerweile ein neu eingeführtes "Merkblatt" beachten. Wurde seitens des BAMF entschieden, dass das Kirchenasyl aufgrund eines nicht festgestellten Härtefalls nicht weiter gewährt werden darf, muss der Flüchtling kurzfristig freigegeben werden. Bei einer Weigerung müssen die Kirchen bis zum Ablauf der 18-monatigen Überstellungsfrist die Versorgung sicherstellen. - Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen:
Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn in Krisengebieten keine staatliche Verfolgung droht, z.B. u. a. für syrische Staatsangehörige (Nachfrage Ali Kaya CDU). Von 54 über das Visumsverfahren nachgezogenen Personen ist nur eine Person zu einem subsidiär Schutzberechtigten nachgezogen. Seit 01.08.2018 besteht hier die Möglichkeit des Familiennachzugs. Alle anderen sind zu einem anerkannten Flüchtling nachgezogen. - Wohnsitzzuweisung:
Diese wird in NRW bei anerkannten Flüchtlingen von der Bezirksregierung Arnsberg erlassen. Sie gestaltet sich in den Kommunen aber z.T. problematisch, weil entsprechender Wohnraum fehlt. Dann kommen oft nur Unterbringungen in Sammelunterkünften in Betracht. Aus diesem Grund vereinbaren einige Kommunen mit der Bezirksregierung, dass zur Wahrung des sozialen Friedens in den Unterkünften statt anerkannten Flüchtlingen eher Asylbewerber und -bewerberinnen aufgenommen werden.
Anschließend beantworten Frau Saatmann und Herr Kerstin Fragen aus der Runde. Direkte Abschiebungen aus den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) funktionieren in vielen Fällen (noch) nicht. Gründe dafür sind nicht erkennbar (Nachfrage Erwin Koch SPD). Die Zuständigkeit liegt beim Land. Bei Straftätern gibt es besondere Probleme bei den Marokkanern mit der Passersatzpapierbeschaffung. Es wird versucht, mit Sprachgutachten Staatsangehörigkeiten zu identifizieren (Nachfrage Ali Kaya CDU). Für die Beratung der Flüchtlinge bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitsaufnahme ist die Bun- desagentur für Arbeit zuständig (Nachfrage Herr Regenhardt CDU).
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