Bürgerinformationssystem
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Herr Topp erläutert, dass es hohe Hürden für eine Einbringung eines Erlöses aus dem Verkauf von Aktien in eine Stiftung gebe. Dies sei nur möglich, wenn der Stiftungszweck auf keinem anderen Weg zu erreichen sei. Die Kommunalaufsicht habe auf Anfrage entsprechend auf § 100 Abs. 3 der Gemeindeordnung hingewiesen. Zum Nachweis benötige man eine schriftliche Vorlage mit Prüfbeleg, dass der mit der Stiftung verfolgte Zweck nicht auf eine andere Weise erreicht werden kann und einen dazugehörigen Kreistagsbeschluss. Auf Nachfrage von Herrn Münzberger ergänzt Herr Topp, dass eine Genehmigung von der Bezirksregierung für eine Stiftungsgründung seinerzeit nur unter der Bedingung auf Zustiftungen erteilt wurde. Herr Münzberger bleibt dabei, dass er keinen Sinn im Erhalt der Aktien sehe und aus seiner Sicht gebe es genug sinnvolle Ideen, einen Erlös anzulegen. Frau Heite erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls für den Verkauf sei und regt eine Fondslösung an. Herr Kayser und Herr Niermann erklären für ihre Fraktionen, dass sie aktuell nicht am Verkauf der Aktien interessiert seien. Herr Pöpsel erläutert, dass dieser Antrag vom Kreistag am 05.07.18 an den Fachausschuss verwiesen worden sei, die noch offenen Punkte seien heute durch Herrn Topp ausführlich erläutert worden und er sehe daher keine Notwendigkeit einer weiteren Beratung des Antrags. Diesem Vorschlag stimmt der Ausschuss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen zu.
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