Bürgerinformationssystem
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Landrätin Eva Irrgang erklärt die durch die Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 2 Satz 3: „Das Kreistagsmitglied wird hierüber per E-Mail an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.“ Der Kreistag fasst den
Beschluss: Der Kreistag beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages vom 19.12.2017 (Anlage 3 zur Vorlage) mit der zuvor beschriebenen Änderung. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 29.10.2015 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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