Bürgerinformationssystem
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In Bezug auf die vorgeschlagene Änderung der Abfallgebührensatzung hebt Dezernent Ralf Hellermann hervor, dass die Gebühren damit schon im dreizehnten Jahr hintereinander stabil gehalten würden. ESG-Geschäftsführer Jürgen Schrewe stellt als wesentliche Neuerung die Einführung einer einheitlichen Kleinmengenregelung für den Gesamtkreis heraus.
Carsten Rocholl würde es begrüßen, wenn das Ziel „Animierung der Bürger zur Müllvermeidung“ auch im Zukunftskonzept des Kreises Soest verankert wird. Zur Anregung von Carsten Rocholl merkt Jürgen Schrewe an, dass die ESG bereits heute Aktionen zur Umwelterziehung mit dem Ziel der langfristigen Müllvermeidung finanziell unterstütze. Beispielhaft nennt er hier eine Veranstaltung des Zirkus Balloni, in der Kindern spielerisch das richtige Umweltverhalten vermittelt wird.
Entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Vorlage gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung ab:
Beschluss:
Der Kreistag beschließt
A) die 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kreises Soest vom 07.12.2000
und erteilt
B) das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltkalkulation der ESG für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten für das Jahr 2018.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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