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Auszug - 17. Satzung vom 19.12.2017 zur Änderung der Satzung des Kreises Soest über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Abfallgebührensatzung) vom 07.12.2000 und Herstellung des Einvernehmens zur Entgeltordnung der ESG  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Lohnstelle - Aula
Ort: Lohnstelle Kreis Soest
248/2017 17. Satzung vom 19.12.2017 zur Änderung der Satzung des Kreises Soest über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Abfallgebührensatzung) vom 07.12.2000 und Herstellung des Einvernehmens zur Entgeltordnung der ESG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  In Bezug auf die vorgeschlagene Änderung der Abfallgebührensatzung hebt Dezernent Ralf Hellermann hervor, dass die Gebühren damit schon im dreizehnten Jahr hintereinander stabil gehalten würden. ESG-Geschäftsführer Jürgen Schrewe stellt als wesentliche Neuerung die Einführung einer einheitlichen Kleinmengenregelung für den Gesamtkreis heraus.

 

Carsten Rocholl würde es begrüßen, wenn das Ziel „Animierung der Bürger zur Müllvermeidung“ auch im Zukunftskonzept des Kreises Soest verankert wird.

Zur Anregung von Carsten Rocholl merkt Jürgen Schrewe an, dass die ESG bereits heute Aktionen zur Umwelterziehung mit dem Ziel der langfristigen Müllvermeidung finanziell unterstütze. Beispielhaft nennt er hier eine Veranstaltung des Zirkus Balloni, in der Kindern spielerisch das richtige Umweltverhalten vermittelt wird. 

 

Entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Vorlage gibt der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung ab:

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt

 

A)      die 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kreises Soest vom 07.12.2000

 

und erteilt

 

B)      das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltkalkulation der ESG für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten für das Jahr 2018.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
16 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen