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Auszug - Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018 - Dezernat 05 - Jugend, Schule und Gesundheit: Abt. 53 - Gesundheit  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Lohnstelle - Aula
Ort: Lohnstelle Kreis Soest
233/2017 Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:11 Personal und Lohnstelle   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende Frau Dittrich (SPD) verweist auf die Vorlage. Die Abteilung 53 Gesundheit ist mit einer ½ Stelle für das Büro des Behindertenbeauftragten, die bereits unter TOP 2 angesprochen wurde, sowie 1 Stelle für die Verwaltung betroffen.

 

Herr Bernsdorf (CDU) erkundigt sich, ob es bezogen auf die Stelle für die Verwaltung für mehr Prüfungen auch Gebühren gibt. Frau Ebeling erläutert, dass pro Prüfling ein Betrag von 50 Euro von der Bezirksregierung überwiesen wird. Für die Prüfungszulassung selber wird

hingegen keine Gebühr erhoben. Inwieweit noch weitere Gebühren erzielt werden, wird sie klären und als Information dem Protokoll beifügen.

 

 


Beschluss:

Der Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2018 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und in der vorgeschriebenen Form dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

 

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.

 

Die mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln (ku)“ ausgewiesenen und frei werdenden Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe sind in Stellen niedrigerer Gruppen umzuwandeln.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt.
13 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen

 

 

Ergänzende Information:

Als Ausgleich für entstandene Personal- und Sachkosten zahlt das Land für jeden Prüfling pauschal 50 Euro am Ende jeden Jahres. Die Prüfung ist gebührenfrei. Für die Erteilung der Berufserlaubnisurkunde werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes 60,00 Euro Gebühr erhoben.