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Herr Schladör (CDU) weist vor Beginn der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Vorlage auf die Tischvorlage der Verwaltung hin, in der noch einige Ergänzungen zum Gleichstellungsplan aufgeführt sind. Frau Oberreuter führt aus, dass der Gleichstellungsplan zuletzt für ein Jahr verlängert wurde, da eine Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) noch ausstand. Nach der Gesetzesänderung erfolgt jetzt eine Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für fünf Jahre. Sie weist darauf hin, dass das Mitbestimmungsverfahren des Personalrates am Gleichstellungsplan 2018-2022 kurz vor dem Abschluss steht. Es gibt lediglich einige redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen, die in der Tischvorlage dargestellt sind. Der grundsätzliche Inhalt und die Ausrichtung des Planes sind unstrittig und werden von den Änderungen nicht berührt. Daher kann der Ausschuss über den vorgelegten Gleichstellungsplan beschließen.
Herr Bernsdorf (CDU) greift die im Gleichstellungsplan erwähnte Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in bestimmten Bereichen der Kreisverwaltung auf und richtet die Bitte an die Gleichstellungsbeauftragte Frau Nagel, auch weiterhin Bemühungen anzustellen, um diesen Ungleichgewichten entgegenzuwirken. Entsprechend solle auf Seite 13 im drittletzten Spiegelstrich das Wort Männer sowie die Bereiche, in denen Männer unterrepräsentiert sind, mit aufgenommen werden.
Herr Flöttmann (Bündnis 90 / Die Grünen) möchte wissen, warum der Gleichstellungsplan bei der Frauenquote in Führungspositionen nur eine Erhöhung von 2% ausweist, dieses Ziel komme ihm nicht sehr ambitioniert vor. Frau Nagel erklärt, dass eine Steigerung von 2% realistisch sei. Wenn die 2%-Steigerung erreicht wird, werden laut Frau Oberreuter die Bemühungen um eine weitere Steigerung des Frauenanteils in der Führung natürlich nicht eingestellt, sondern es wird weiter daran gearbeitet. Darüber hinaus hält sie fest, dass sich viele Frauen aktuell noch in der Familienphase befinden und noch nicht mehr persönliche Ressourcen für eine Führungsposition zur Verfügung stellen möchten.
Auf die Nachfrage von Herrn Münzberger (FDP), was sich hinter dem sog. Herforder Modell verbirgt, antwortet Frau Oberreuter, dass es sich hierbei um einen Ansatz handelt, wie mit der Teilbarkeit von Stellen umgegangen wird. In dem Modell wird ein Team Teilzeit gebildet, das bereits vor einer Stellenausschreibung darüber berät, mit welchen Teilzeitmodellen die Stelle besetzt werden könnte. Bei der Personalauswahl wird dann versucht, ggf. vorhandene Teilzeitarbeitszeiten der Bewerber auf der Stelle zu realisieren. Ob dieses Modell auch auf den Kreis Soest übertragbar ist, wird zurzeit geprüft.
Beschluss: Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes 2013 für einen Zeitraum von fünf Jahren (2018 – 2022).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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