Bürgerinformationssystem
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Kreisdirektor Lönnecke berichtet über die überraschende und kurzfristige Festlegung der Zuständigkeit auf die Kreise, ohne dem Konnexitätsprinzip folgend die Ausgabelast zu regeln. Die für diese Aufgabe notwendige halbe Stelle soll aus dem zur Verfügung stehenden Stellentableau genommen werden. Frau Saatmann (Abteilungsleiterin Ordnungsangelegenheiten) ergänzt zu den Gebühren. Diese sollen bei den Erlaubnissen voraussichtlich die Kosten decken. Bei den Anmeldungen dürfen keine Gebühren erhoben werden, weil für die Prostituierten keine zusätzlichen Barrieren aufgebaut werden sollen. Damit wird in diesem Aufgabenbereich nicht kostendeckend gearbeitet. Den Kreisen und kreisfreien Städten wurde die Zuständigkeit übertragen, um flächendeckend eine gleichbleibende Qualität in der Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Es hat im Kreis Soest bei der Überwachung im Rotlicht bereits eine enge Zusammenarbeit von Finanzverwaltung, Polizei und Kreis Soest in den vergangenen Jahren gegeben. Diese soll fortgesetzt werden. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden. Es wird über die Entwicklungen im Ausschuss berichtet.
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