Bürgerinformationssystem
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Herr Streich führt auf Basis der Vorlage in das Thema ein und führt aus, daß die Schulbegleitung durch Integrationshelfer ein wichtiger Baustein des integrativen Unterrichts und eines inklusiven Schulsystems ist.
Seit dem Schuljahr 2014/2015 zahlt das Land NRW zum Ausgleich der Belastungen für die Kommunen im SGB VIII (Jugendhilfe) und im SGB XII (Eingliederungshilfe) eine Inklusionspauschale. Für das Schuljahr 2016/17 wurde diese im SGB XII von 90.000 € auf 180.000 € verdoppelt. Diese Mittel dürfen nicht zur Finanzierung individueller Ansprüche nach § 54 SGB XII eingesetzt werden, d.h. die Integrationshelfer dürfen nicht direkt damit finanziert werden.
Der Kreis Soest als Sozialhilfeträger will auf dieser Grundlage mit 2 refinanzierten Stellen, Maßnahmen zur Verbesserung des Prozesses der Bedarfsfeststellung und Leistungsgewährung und zur Vernetzung der, aus unterschiedlichen Quellen finanzierten, Angebote an den Schulen entwickeln.
Beschluss: Der Kreistag beschließt die Verwendung der Mittel der Inklusionspauschale des Kreises Soest als Sozialhilfeträger (SGB XII) für die Errichtung einer Koordinationsstelle zur gezielten Steuerung des Einsatzes von Integrationshelfern und zur besonderen Förderung der schulischen Inklusion in schwierigen Fällen. Die Koordinationsstelle wird mit 2 befristeten Stellen ausgestattet und zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren eingerichtet. Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass das Land NRW weiterhin im Rahmen der Inklusionspauschale Mittel in Höhe von ca. 180.000 €/Jahr für den Kreis Soest als Sozialhilfeträger zur Verfügung stellt. Über den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wird jährlich im Ausschuss für Soziales berichtet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Herr Glarmin (FDP) erklärt sich für befangen und beteiligt sich nicht an der Beratung und Beschlussfassung.
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