Beschluss:
Die politischen Gremien des Kreises Soest führen die Arbeit im Rahmen des digitalen Sitzungsdienstes in der Wahlperiode 2020-2025 fort. Einladungen zu Sitzungen sowie die erforderlichen Unterlagen werden entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Soest online abrufbar zur Verfügung gestellt.
Sollte ein Mitglied eines Gremiums des Kreises Soest nicht am digitalen Sitzungsdienst teilnehmen wollen, so ist dies verbindlich bis zum 31.12.2020 der Geschäftsstelle des Kreistages schriftlich mitzuteilen.
Zur Umsetzung des digitalen Sitzungsdienstes erhalten die Fraktionen einen zweckgebundenen Zuschuss zur Ausstattung der Fraktionsmitglieder mit mobilen Endgeräten von insgesamt 35.000 Euro.